Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Für die Einsetzung reicht die Zustimmung von einem Fünftel der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, also 25 der 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft.
Die Mitglieder haben große Macht, denn die Regeln des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) orientieren sich an der Strafprozessordnung: Zeugen müssen vor dem Gremium erscheinen und dürfen nur dann die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft
Simpleshow: Wie wird ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt?
In der folgenden Simpleshow wird an einem Beispiel erklärt, unter welchen Umständen ein PUA tagen kann und welche Schritte dafür befolgt werden müssen.