Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten hat die Bürgerschaft die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieses Quorum gilt (in Abweichung der eigentlich vorgesehenen ein Viertel der Abgeordneten) für die Dauer der 22. Wahlperiode zur Stärkung der Minderheitenrechte. Demnach müssen 25 der 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft einen Einsetzungsantrag einbringen, um einen Pflichtbeschluss der Bürgerschaft auszulösen.

Die Mitglieder haben große Macht, denn die Regeln des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) orientieren sich an der Strafprozessordnung: Zeugen müssen vor dem Gremium erscheinen und dürfen nur dann die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.

Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft


Simpleshow: Wie wird ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt?

In der folgenden Simpleshow wird an einem Beispiel erklärt, unter welchen Umständen ein PUA tagen kann und welche Schritte dafür befolgt werden müssen.


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