Parlamentsmaterialien

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In der Parlamentsdatenbank finden sich online alle Materialien, die im parlamentarischen Ablauf erzeugt werden.

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Parlamentsmaterialien in Stichworten


Aktuelle Stunde

Die Aktuelle Stunde findet als Punkt 1 der Tagesordnung statt. Vier Fraktionen können hierzu ein aktuelles Thema anmelden. Die Dauer der Aussprache soll am Sitzungstag 75 Minuten nicht überschreiten, wobei die Redezeit des Senats unberücksichtigt bleibt. Die einzelnen Reden der Abgeordneten dürfen nicht länger als fünf Minuten sein. Dies zwingt zu einem knappen Austausch der Argumente. Ist die Gesamtredezeit abgelaufen, werden bis dahin nicht aufgerufene Themen nicht mehr behandelt.

Beispiele:
22/29 Auswirkungen des Klimawandels mit Starkregen und Trockenperioden: Neue Strategien im Umgang mit der Ressource Wasser finden (DIE GRÜNEN)

22/23 Freie und Friedensstadt Hamburg: Keine Waffentransporte über den Hafen! (DIE LINKE)
22/22 Weder Plan noch Ziel – warum verspielt Rot-Grün Hamburgs Zukunft als Technologie- und Wissenschaftsstandort? (CDU)



Antrag
Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik vor allem durch Anträge einwirken. Anträge sind Initiativen von mindestens fünf Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Sie sind bei der Bürgerschaftspräsidentin schriftlich einzureichen und werden auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Anträge können mit oder ohne Aussprache im Plenum angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an Ausschüsse überwiesen werden. Mit Anträgen können unter anderem Aufträge und Ersuchen an den Senat gerichtet werden. So kann dieser beispielsweise aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen.

Beispiel:
Interfraktioneller Antrag 22/59 Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft


Ausschussbericht
Über die Ergebnisse ihrer Beratungen erstatten die Ausschüsse der Bürgerschaft schriftlich Bericht. Er wird in Form einer Drucksache vorgelegt. Jeder Ausschussbericht enthält eine Empfehlung an die Bürgerschaft. Dabei kann es sich um die Empfehlung handeln, einen bestimmten Beschluss zu fassen oder von einer Sache Kenntnis zu nehmen.

Beispiel:
22/72 Bericht des Europaausschusses über das Thema „Verfahren zur Subsidiaritätsprüfung“



Drucksache
Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat, die Presse sowie an weitere Stellen verteilt oder elektronisch übermittelt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt, z. B. 22/1.


Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe werden vom Senat, aus der Mitte der Bürgerschaft oder durch Volksbegehren eingebracht. Sie bedürfen einer zweimaligen Lesung in der Bürgerschaft. Zwischen der ersten und der zweiten Abstimmung müssen mindestens sechs Tage liegen. Mit Einverständnis des Senats kann die zweite Lesung zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Beide Lesungen dürfen am gleichen Tag stattfinden, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Widerspruch kann nur von mindestens einem Fünftel der anwesenden Abgeordneten erhoben werden.

Beispiel:
22/89 Vervollständigung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes – Einfügung der notifizierten §§ 11 bis 13 HmbKliSchG nebst dazugehöriger Legaldefinitionen



Große Anfrage

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, zu wichtigen politischen Themen Große Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen vier Wochen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Große Anfragen werden mit der Antwort des Senats auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Sie können beraten werden, und sie können an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Gegenstand einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.

Beispiel:
22/5615 Überlastung der Justiz – Wie ist es aktuell um Hamburgs Rechtspflegerschaft bestellt?


Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft

Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft sind Drucksachen, die der Bürgerschaft entweder auf deren Verlangen oder auf Eigeninitiative des Senats vorgelegt werden. Dabei kann es sich um Berichte des Senats zu bestimmten Angelegenheiten handeln oder aber um Senatsanträge, beispielsweise zur Bewilligung von Haushaltsmitteln oder zum Beschluss von Gesetzen.

Bericht:
22/44 „Hamburger Schutzschirm“ – Erstes Maßnahmenpaket für von der Corona-Virus-Epidemie geschädigte Unternehmen und Institutionen



Plenarprotokoll
Von jeder Bürgerschaftssitzung wird anhand von digitalen Tonaufzeichnungen und zusätzlichen Aufzeichnungen der Protokollführung ein Wortprotokoll erstellt. Das Plenarprotokoll in seiner endgültigen Fassung erscheint nach Freigabe durch die Rednerinnen und Redner etwa zwei Monate nach der jeweiligen Sitzung und wird als Drucksache veröffentlicht und in die Parlamentsdatenbank gestellt.

Beispiel:
22/29 Plenarprotokoll
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Schriftliche Kleine Anfrage
Die Mitglieder der Bürgerschaft sind berechtigt, zu öffentlichen Angelegenheiten Kleine Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen acht Tagen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Sie werden nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt und somit nicht beraten.

Beispiel:

22/74 Kein Anschluss unter dieser Nummer – Stilllegung des Geschäftsbetriebs des Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V.



Unterrichtung der Präsidentin
Hierbei handelt es sich um Drucksachen, mit denen die Präsidentin die Mitglieder der Bürgerschaft über bestimmte Themen informiert. Inhalt einer „Unterrichtung der Präsidentin“ kann zum Beispiel der Bericht über eine Reise oder eine Veranstaltung sein, an der die Präsidentin als Repräsentantin der Bürgerschaft teilgenommen hat. So werden zum Beispiel die Ergebnisse der Aktion "Jugend im Parlament" als Unterrichtung der Präsidentin veröffentlicht. Die Präsidentin kann die Bürgerschaft aber auch darüber unterrichten, dass Vertreterinnen oder Vertreter in gewisse Gremien zu wählen sind. Unterrichtungen der Präsidentin werden auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.

Beispiel:
22/29 Unterrichtung der Präsidentin zur Volksinitiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“