Härtefallkommission

Allgemein
Das Gesetz sieht nur für bestimmte Fälle die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor. Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer trotz besonderer Integration keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. 

In Fällen, in denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit dieser Menschen erfordern, kann eine Befassung der Härtefallkommission mit der Angelegenheit des Betroffenen zu einer Lösung führen.

Rechtsgrundlage

Das Verfahren für ein Härtefallersuchen ist im Hamburgischen Gesetz über die Härtefallkommission (Härtefallkommissionsgesetz - HFKG) geregelt.

Verfahren
Die Härtefallkommission wird im Wege der Selbstbefassung auf Vorschlag eines Mitglieds tätig. Vorschläge sind in der Regel nur zulässig, wenn in derselben Sache bereits ein Eingabeverfahren eingeleitet wurde. Hierdurch kann das Härtefallverfahren eng mit dem Verfahren vor dem Eingabenausschuss abgestimmt werden. Die Behörde für Inneres und Sport entscheidet als zuständige oberste Landesbehörde über Annahme oder Zurückweisung des Ersuchens und informiert darüber die Härtefallkommission und die Bürgerschaft. Wird das Ersuchen angenommen, erteilt die Ausländerbehörde, abweichend von gesetzlichen Voraussetzungen, eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Behörde für Inneres und Sport kann selbst Vorschläge für Härtefallersuchen in die Kommission einbringen.

Stellung und Zusammensetzung der Härtefallkommission
Die Härtefallkommission ist ein vom Senat eingerichtetes Gremium. Die Geschäftsführung liegt im Rahmen der Amtshilfe bei der Bürgerschaftskanzlei.

Die Härtefallkommission ist ausschließlich mit Mitgliedern der Bürgerschaft besetzt. Dabei stellt jede Fraktion, die im Eingabenausschuss der Bürgerschaft vertreten ist, ein Mitglied:


SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg


Stellvertretende Mitglieder


GRÜNE-Bürgerschaftsfraktion Hamburg


Stellvertretende Mitglieder


CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg 


Stellvertretende Mitglieder


DIE LINKE-Bürgerschaftsfraktion Hamburg 


Stellvertretende Mitglieder


AfD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg

  • offen


Stellvertretende Mitglieder

  • offen


Härtefallersuchen benötigen die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Behörde für Inneres und Sport entsendet einen Vertreter oder eine Vertreterin ohne Stimmrecht in die Härtefallkommission.


Kontakt

Geschäftsstelle Härtefallkommission
Ursula Herrndorf
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Bürgerschaftskanzlei
Schmiedestr. 2
20095 Hamburg
Telefon: (040) 42831 - 1363
E-Fax: (040) 4279 - 10055
E-Mail: haertefallkommission@bk.hamburg.de