Aufgaben

Gesetzgebung, Kontrolle des Senats, Wahl des Ersten Bürgermeisters, Haushalt

Die Hamburgische Bürgerschaft ist Hamburgs gewählte Volksvertretung. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind die Gesetzgebung, die Kontrolle des Senats, die Wahl der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts und die Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren. Darüber hinaus verfügt sie über das sogenannte Budgetrecht, d.h. sie verabschiedet den Hamburger Haushalt.


Gesetzgebung

Hamburg ist ein Stadtstaat, also ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune. Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sondern sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. So beschäftigt sich die Bürgerschaft zum Beispiel mit Tarifen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe oder der Kindertagesbetreuung.


Warum Gesetze?

Gesetze formulieren allgemein verbindliche Regeln, die das Zusammenleben und das Verhalten der Menschen untereinander ordnen sollen; sie bestimmen Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, sprechen Gebote und Verbote aus. Durch Gesetze wird auch das Handeln des Senats, der Behörden und der Gerichte gesteuert. Deshalb ist die Verabschiedung von Gesetzen eine der wichtigsten Aufgaben der Bürgerschaft.


Wer beschließt Gesetze?

Aufgrund der herausragenden Bedeutung von Gesetzen bleibt das Recht, solche zu erlassen, der direkt gewählten Volksvertretung vorbehalten. Auch die Bürgerinnen und Bürger können durch die Volksgesetzgebung ein Gesetz beschließen.


Wie entsteht ein Gesetz?

Bevor die Bürgerschaft über ein Gesetz beschließt, werden zuerst Gesetzentwürfe angefertigt und der Bürgerschaft vorgelegt. Diese Entwürfe können vom Senat, von einer Gruppe von Bürgerschaftsabgeordneten und durch Volksbegehren eingebracht werden.


Wie wird über ein Gesetz abgestimmt?

Liegt der Bürgerschaft ein Gesetzentwurf vor, wird darüber im Parlament in zwei Lesungen beraten und abgestimmt. Die zweimalige Lesung soll vor übereilten Beschlüssen schützen und Gelegenheit zur ausführlichen Beratung und für Änderungen geben. Bevor die Bürgerschaft über die eingebrachten Gesetze beschließt, überweist sie manche Gesetzesvorlage zur Beratung an einen Fachausschuss. Dieser beschäftigt sich dann detailliert mit dem Gesetzentwurf und berichtet der Bürgerschaft über sein Ergebnis. Zur Vorbereitung der Entscheidung können Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen und den Behörden eingeholt, öffentliche Anhörungen veranstaltet und Informationsgespräche mit Betroffenen geführt werden.


Wie erfährt man von einem Gesetz?

Ist ein Gesetz beschlossen worden, muss der Senat dies innerhalb von einem Monat ausfertigen und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten. Sobald dies geschehen ist, tritt das Gesetz in der Regel am darauf folgenden Tag in Kraft.



Kontrolle des Senats

Die Möglichkeiten, den Senat zu kontrollieren, sind vielfältig:


Jedes Mitglied der Bürgerschaft kann in öffentlichen Angelegenheiten Fragen in Form einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat stellen, die der Senat binnen acht Tagen schriftlich zu beantworten hat.


Mindestens fünf Abgeordnete können gemeinsam umfangreichere Große Anfragen stellen, zu deren schriftlicher Beantwortung der Senat vier Wochen Zeit hat.


Auf Verlangen eines Fünftels der Abgeordneten hat der Senat der Bürgerschaft Akten vorzulegen.


Auf Verlangen eines Fünftels der Abgeordneten hat die Bürgerschaft einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um bestimmte Probleme oder Missstände zu untersuchen. Ein solcher Ausschuss kann wie in einem Strafprozess Beweise erheben.



Wahl des Ersten Bürgermeisters

Die Bürgerschaft wählt den Ersten Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin in geheimer Wahl mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl. Der Wahl gehen - sofern eine Fraktion nicht über die absolute Mehrheit verfügt - Verhandlungen der Parteien über eine Koalition, Kooperation oder Duldung voraus. In dem daraus entstehenden Vertrag werden die Regierungsziele festgeschrieben und eine verlässliche dauerhafte Mehrheit für die Beschlussfassung in der Bürgerschaft gesucht.



Berufung des Senats

Nach der Wahl und der Vereidigung beruft die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister die weiteren Mitglieder des Senats. Diese müssen von der Bürgerschaft bestätigt werden.



Der Haushaltsplan

Als öffentlichen Haushalt bezeichnet man den Plan, in dem alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden. Der Senat stellt für Hamburg einen Haushaltsplan-Entwurf für zwei Jahre (sogenannter „Doppelhaushalt“) mit den jeweiligen Einzelhaushalten für die Behörden auf. Darin macht er deutlich, welche politischen Prioritäten er setzen will und welche Ausgaben er für erforderlich hält. Dieser wird nach Haushaltsberatungen und 1. und 2. Lesung von der Bürgerschaft beschlossen. Die Bürgerschaft muss den Haushaltsplan beschließen, um die Exekutive zu den im Plan genannten Ausgaben zu ermächtigen.


Die Ausgaben der Stadt setzen sich zusammen aus Personalausgaben, Sach- und Fachausgaben, gesetzlichen Leistungen, Investitionen sowie Zinsen für Investitionskredite. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
  • Unterricht von Schülerinnen und Schülern
  • Hochschulausbildung von Studierenden
  • Wohngeldleistungen und Sozialhilfe
  • staatliche Museen und Theater
  • Stellen bei Polizei und Feuerwehr
  • Strafverfolgung und Rechtsprechung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte
  • Unterbringung von Gefangenen in Vollzugsanstalten
  • Unterhaltung von Grünanlagen und Spielplätzen sowie Pflege von Straßenbäumen
  • Unterhaltung und Instandsetzung des Stadtstraßennetzes
  • Service in Bezirksämtern, Kundenzentren und sozialen Dienstleistungszentren.