Enquete-Kommission

Allgemeine Informationen

Um Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten, hat die Bürgerschaft das Recht − und auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten die Pflicht − eine sogenannte Enquete-Kommission ("Enquete" = französisch für "Untersuchung") einzusetzen. Hier beraten unabhängige Expertinnen und Experten gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen über Ursachen, Probleme und mögliche Lösungsstrategien. Die Enquete-Kommission legt der Bürgerschaft ihre Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in Artikel 27 der Hamburgischen Verfassung in Verbindung mit § 63 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.



Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure"


Die Enquete-Kommission hat Ihre Arbeit im Januar 2019 beendet.