Was ist die Bürgerschaft?
Die Bürgerschaft bestimmt über die Politik in Hamburg. vergrößern
In der Bürgerschaft sind Politikerinnen und Politiker.
Die Politikerinnen und Politiker in der Bürgerschaft werden gewählt.
Alle Hamburgerinnen und Hamburger ab 16 Jahren dürfen die Politikerinnen und Politiker in der Bürgerschaft wählen.
Die Politikerinnen und Politiker in der Bürgerschaft nennt man Abgeordnete.
Die Abgeordneten sind aus verschiedenen Parteien.
Abgeordnete

In der Bürgerschaft sind jetzt 123 Abgeordnete.
Die Abgeordneten sollen die Interessen von allen Hamburgerinnen und Hamburgern vertreten.
Die Abgeordneten wurden bei der Bürgerschafts-Wahl im Februar 2020 gewählt.
Bei der Bürgerschafts-Wahl können Parteien gewählt werden.
Es können auch einzelne Personen aus Parteien gewählt werden.
Die Bürgerschafts-Wahl wird ausgewertet.

Alle Stimmen werden gezählt.
Es gibt ein Wahl-Ergebnis.
Nach dem Wahl-Ergebnis werden die Plätze in der Bürgerschaft verteilt.

So wurden die Plätze für die Abgeordneten in der Bürgerschaft nach der Bürgerschafts-Wahl 2020 verteilt:
- 53 Abgeordnete sind aus der SPD.
- 33 Abgeordnete sind von den Grünen.
- 15 Abgeordnete sind aus der CDU.
- 12 Abgeordnete sind von der Linken.
- 6 Abgeordnete sind von der AfD.
- 4 Abgeordnete sind fraktionslos.
Die Aufgaben der Bürgerschaft
Die Hamburgische Bürgerschaft hat verschiedene Aufgaben.
vergrößern > Die Bürgerschaft macht die Gesetze für Hamburg.
Manche Gesetze gelten überall in Deutschland.
Einige Gesetze werden von den Bundes-Ländern gemacht.
Die Bundes-Länder neben Hamburg sind Schleswig-Holstein
und Niedersachsen.
Hamburg ist auch ein Bundesland.
vergrößern > Die Bürgerschaft kontrolliert den Senat.
Im Hamburger Senat sind verschiedene Menschen.
Die Menschen im Senat heißen Senatorin oder Senator.
Alle Senatorinnen und Senatoren haben verschiedene
Aufgaben.
Zum Beispiel:
Schule und Bildung, Soziales, Verkehr.
vergrößern Die Bürgerschaft entscheidet:
So soll Politik in Hamburg sein.
Diese Sachen soll der Senat machen.
Die Senatorinnen und Senatoren müssen die Beschlüsse der
Bürgerschaft beachten.
Die Bürgerschaft kontrolliert die Arbeit vom Senat.
vergrößern > Die Senatorinnen und Senatoren bekommen den Auftrag für ihr Amt von
der Bürger-Meisterin oder dem Bürger-Meister.
Die Bürgerschaft sagt:
Wir sind mit den vorgeschlagenen Senatorinnen und
Senatoren einverstanden.
vergrößern > Die Bürgerschaft wählt die Bürger-Meisterin oder den
Bürger-Meister von Hamburg.
> Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder vom Hamburgischen
Verfassungs-Gericht.
Das Hamburgische Verfassungs-Gericht beschäftigt sich mit
den Gesetzen für Hamburg.
vergrößern > Die Bürgerschaft entscheidet über das Geld von der Stadt
Hamburg.
Wie viel Geld wird ausgegeben?
Wofür wird Geld ausgegeben?

> Die Bürgerschaft entscheidet über die Preise für Fahren mit öffentlichen Verkehrs-Mitteln.
Sie entscheidet über Fragen zum Bauen.

> Sie entscheidet über Fragen zur Betreuung von Kindern in Kinder-Tages-Stätten.

> Bei den Sitzungen der Bürgerschaft können alle Interessierten dabei sein.
Das heißt:
Die Sitzungen sind öffentlich.
Die Gäste dürfen aber nicht mit abstimmen.
Wer erledigt die Aufgaben in der Bürgerschaft?

Die Arbeit in der Bürgerschaft wird von den Abgeordneten gemacht.
Die Abgeordneten der Bürgerschaft müssen in Hamburg wohnen.

Die Abgeordneten bekommen Geld für ihre Arbeit.

Die Sitzungen der Bürgerschaft fangen immer erst am Nachmittag an.
So können die meisten Abgeordneten in ihrem normalen Beruf weiter arbeiten.
Manche Berufe kann man als Abgeordneter nicht weiter machen.
Die Abgeordneten dürfen durch ihr Amt in der Bürgerschaft keine Vorteile haben. Sie dürfen ihr Amt nicht für ihren Vorteil benutzen.

Die Abgeordneten sollen die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger so gut wie möglich vertreten.
Dafür wurden sie gewählt.
Die Abgeordneten sollen ihre Arbeit mit gutem Gewissen machen können.
Darum ist ihre eigene Meinung wichtiger als die von ihrer Partei.
Sie müssen selbst entscheiden.
Das bedeutet: Sie haben ein Freies Mandat.
Wie arbeiten die Abgeordneten in der Bürgerschaft?

Die Abgeordneten sollen viel Kontakt zu anderen Menschen in Hamburg haben.
Alle Hamburgerinnen und Hamburger können mit den Abgeordneten sprechen.
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Sie können den Abgeordneten zum Beispiel Fragen stellen.
Oder ihnen Vorschläge machen.
In den meisten Stadt-Teilen gibt es Büros von Abgeordneten.
Viele Abgeordnete haben eine Sprech-Zeit.
In dieser Zeit können die Leute zu ihnen kommen.
Die Abgeordneten gehen auch zu Veranstaltungen.
Bei den Veranstaltungen können sie verschiedene Sachen machen.

Sie erzählen von ihrer Arbeit.
Sie sprechen mit den Bürgerinnen und Bürgern über Fragen aus der Politik.
Sie hören sich Ärger über politische Entscheidungen oder Ideen an.
Sie holen sich Infos über alle wichtigen Sachen im Stadt-Teil.
Sie können zum Beispiel wichtige Infos aus dem Stadt-Teil mit den anderen Abgeordneten aus der Bürgerschaft besprechen.

Die Abgeordneten müssen die Interessen und Wünsche von vielen verschiedenen Menschen beachten.
Und viele Wünsche zur Verbesserung kosten Geld.
Darum können viele Wünsche nicht erfüllt werden.
Oder es dauert sehr lange.

Die Abgeordneten haben Rechte und Pflichten.
Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt Hamburgisches Abgeordneten-Gesetz.
Bei den Bürgerschafts-Sitzungen können sich alle Abgeordneten melden um was zu sagen.
Alle Abgeordneten dürfen dem Senat mündlich oder schriftlich Fragen stellen.
Die Zusammen-Arbeit von Abgeordneten

In der Bürgerschaft arbeiten meistens mehrere Abgeordnete zusammen.
Zum Beispiel Abgeordnete aus einer Partei.
Oder Abgeordnete mit vielen gleichen Meinungen.
So eine Gruppe von Abgeordneten nennt man Fraktion.
In einer Fraktion müssen 6 Abgeordnete oder mehr sein.
Manchmal treten Abgeordnete nach ihrer Wahl in die Bürgerschaft aus ihrer Partei aus.
Oder sie werden von der Partei aus geschlossen.
Dann können die Abgeordneten trotzdem in der Bürgerschaft bleiben. Die Abgeordneten sind dann fraktionslos.
Eine Fraktion hat mehr Rechte als einzelne Abgeordnete.
Zum Beispiel:
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- Anträge stellen,
- Vorschläge für Gesetze machen,
- Akten vom Senat ansehen,
- Einen Untersuchungs-Ausschuss beantragen.
Ein Untersuchungs-Ausschuss beschäftigt sich sehr genau mit einer bestimmten Sache.
Er kann die Arbeit von einer Behörde genau überprüfen.
Vor einem Untersuchungs-Ausschuss müssen Zeugen eine Aussage machen.
vergrößern So ähnlich wie beim Gericht.
Die Aussage dürfen sie nur verweigern, wenn sie dadurch Nachteile
haben.

Eine große Fraktion hat Vorteile.
Viele Abgeordnete können sich die Arbeit leichter teilen.
Denn die Bürgerschaft muss sich mit vielen verschiedenen Bereichen beschäftigen.
Zum Beispiel mit Bildung, Bauen oder Soziales.
Manchmal haben auch die Abgeordneten einer Fraktion verschiedene Meinungen.
Die Abgeordneten tauschen sich über ihre Meinungen aus.
Dann wird abgestimmt:
Was sagen wir in der Bürgerschaft oder in Ausschüssen als Meinung der Fraktion?
Alle Abgeordneten einer Fraktion sollen möglichst immer gleich abstimmen.
Auch wenn die Abgeordneten eigentlich verschiedene Meinungen haben.
Das machen die Abgeordneten der Fraktion aber freiwillig.
Denn alle sollen mit gutem Gewissen abstimmen können.
Welche Untersuchungs-Ausschüsse gab es seit der letzten Bürgerschaftswahl?
Seit der letzten Bürgerschaftswahl 2020 wurde ein Untersuchungs-Ausschuss eingesetzt. Er heißt „Cum-Ex Steuergeldaffäre“.
Untersuchungs-Ausschüsse haben die Aufgabe, bestimmte Sachen untersuchen zu lassen. Diese Sachen sollten von öffentlichem Interesse sein. Nach der Untersuchung berichtet der Untersuchungsausschuss an die Bürgerschaft.
Arbeiten im Ausschuss

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von verschiedenen Personen.
Jeder Ausschuss beschäftigt sich mit einer bestimmten Sache.
Für jeden Bereich gründet die Bürgerschaft einen Ausschuss.
Die Bürgerschaft bestimmt, für welche Bereiche es einen Ausschuss gibt.
Zu jedem Ausschuss gehört eine der Hamburger Behörden.
In jedem Ausschuss arbeiten Abgeordnete aus den Fraktionen als Fach-Leute mit.
Jeder Ausschuss wird von Abgeordneten geleitet.
Manchmal laden die Ausschüsse auch zu einer öffentlichen Sitzung ein.
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Zu den Sitzungen laden die Ausschüsse oft Fach-Leute von außen ein.

Alle Bürgerinnen und Bürger können ohne Einladung zu den Sitzungen kommen.
Sie müssen sich nicht anmelden.

Die Ausschüsse schreiben ein Protokoll:
- Über diese Sachen haben wir gesprochen.
- Diese verschiedenen Meinungen von den Sachen gab es.
- Diese Vorschläge machen wir der Bürgerschaft für die Entscheidung über die Sachen.
- Das sind die Gründe für unsere Vorschläge.
Alle Abgeordneten können bei allen Ausschüssen dabei sein.
Ein sehr wichtiger Ausschuss für die Hamburgerinnen und Hamburger

Ein Ausschuss beschäftigt sich mit allen Beschwerden und Bitten von Bürgerinnen und Bürgern.
Dieser Ausschuss heißt Eingaben-Ausschuss.
Im Eingaben-Ausschuss sind jetzt 16 Abgeordnete aus verschiedenen Parteien.
Wer kann den Eingaben-Ausschuss um Unterstützung bitten?

Alle können sich mit Beschwerden oder Fragen an den Eingaben-Ausschuss wenden.

Zum Beispiel:
- Kinder und Jugendliche,
- Betreute Personen,
- Menschen im Gefängnis,
- Menschen aus anderen Ländern,

- Interessen-Vertretungen,
- Vereine
- Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern.
Diese Gruppen heißen auch Bürger-Initiativen.

Menschen können sich mit eigenen Fragen oder Beschwerden an den Eingaben-Ausschuss wenden.
Sie können sich aber auch als Unterstützung für andere an den Eingaben-Ausschuss wenden.
Eine Frage oder Beschwerde kann auch viele Menschen in Hamburg betreffen.
Mit welchen Sachen kann man sich an den Eingaben-Ausschuss wenden?
Man kann sich mit verschiedenen Fragen und Beschwerden an den Eingaben-Ausschuss wenden.
Zum Beispiel:

- Jemand hat Ärger mit einer Behörde.
- Jemand fühlt sich ungerecht behandelt.
- Jemand ist mit der Arbeit von einer Behörde nicht einverstanden.
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- Eine Sache in Hamburg wurde schlecht gebaut oder umgebaut.
- Durch Regeln oder Gesetze haben Menschen in der Stadt Nachteile.
Bei welchen Fragen und Beschwerden kann der Eingaben-Ausschuss nicht helfen?

Bei sehr persönlichen Problemen kann der Eingaben-Ausschuss nicht helfen.
Zu den persönlichen Problemen gehören zum Beispiel:

- Streit mit Nachbarn,
- Streit oder Probleme in der Familie,
- Probleme wegen einer gemieteten Wohnung,
- Beschwerden über Entscheidungen von einem Gericht.
Der Eingaben-Ausschuss kann sich nur mit Fragen oder Beschwerden in Hamburg beschäftigen.
Wie kann man sich an den Eingaben-Ausschuss wenden?

Eine Eingabe an den Eingaben-Ausschuss kostet nichts.
Sie können einen Brief an den Eingabe-Ausschuss schreiben.
Eingabendienst
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Oder ein Fax schicken.
eFax: (040) 4279-10055

In dem Brief mit der Eingabe muss stehen:
- Ihr Name,
- Ihre Adresse,
- Ihre Frage oder Beschwerde,
- Ihre Unterschrift.

Im Internet gibt es auch ein Formular für die Eingabe.

Wenn Sie sich zum Beispiel über einen Brief von einer Behörde beschweren wollen:
Dann schicken Sie bitte eine Kopie von dem Bescheid mit.
Dann kann der Eingaben-Ausschuss Ihre Beschwerde besser bearbeiten.

Es gibt auch eine Sprech-Stunde vom Eingaben-Ausschuss.
Die Sprech-Stunden stehen auf der Start-Seite von der Bürgerschaft.
Oder Sie können wegen Terminen der Sprech-Stunden beim Eingaben-Dienst anrufen.
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
Telefon: (040) 4 28 31-1324
E-Mail: eingabendienste@bk.hamburg.de
Wie arbeitet der Eingaben-Ausschuss?

Der Eingaben-Ausschuss muss alles bearbeiten.
Der Eingaben-Ausschuss trifft sich jede Woche einmal.
Bei den Sitzungen sind nur die Mitglieder vom Ausschuss und keine Gäste.
Alle im Eingaben-Ausschuss haben Schweige-Pflicht.
Das bedeutet: Sie dürfen nichts weiter sagen.

Die Mitglieder aus dem Eingaben-Ausschuss dürfen anderen Leuten Fragen zur Sache stellen, um Infos zu bekommen.
Die Rechte vom Eingaben-Ausschuss sind in einem Gesetz geregelt.
Das Gesetz heißt: Gesetz über den Eingaben-Ausschuss.
Wer leitet die Bürgerschaft?

Die Bürgerschaft wird von einem Präsidium geleitet.
Die Leitung vom Präsidium ist die Bürgerschafts-Präsidentin.
Ein Präsidium ist so was ähnliches wie der Vorstand von einem Verein.
Im Präsidium sind die Präsidentin, vier Vize-Präsidentinnen und -Präsidenten und zwei Schrift-Führerinnen.
Die Aufgaben des Präsidiums
Die Präsidentin hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:
- Sie leitet die Bürgerschafts-Sitzungen.
- Sie sorgt für das Einhalten aller Regeln.
- Sie muss alle Abgeordneten gerecht behandeln.
- Als Vertreterin der Bürgerschaft besucht sie Veranstaltungen.
- Sie hält Reden als Vertreterin der Bürgerschaft.

Die Präsidentin ist auch eine Abgeordnete.
Sie darf auch ihre Meinung sagen.
Sie darf auch mit abstimmen.
Dafür muss sie ihren Stuhl als Präsidentin verlassen.
Manchmal ist die Präsidentin nicht da.
Dann wird sie von den Vize-Präsidentinnen und Vize-Präsidenten vertreten.
Die Vize-Präsidentinnen und Vize-Präsidenten können die Präsidentin auch sonst bei ihrer Arbeit unterstützen.
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Die Aufgaben von den Schrift-Führerinnen.
Sie haben diese Aufgaben:
- Sie machen eine Redner-Liste bei den Sitzungen.
- Sie sammeln Stimm-Zettel ein.
- Sie werten die Stimm-Zettel aus.
Wer ist jetzt im Präsidium der Bürgerschaft?
Diese Personen sind jetzt im Präsidium der Bürgerschaft:
Präsidentin: | Carola Veit (SPD) |
Erste Vizepräsidentin: | Mareike Engels (GRÜNE) |
Vizepräsident: | Frank Schmitt (SPD) |
Vizepräsident: | André Trepoll (CDU) |
Vizepräsident: | Deniz Celik (Die LINKE) |
Schriftführerin: | Güngör Yilmaz (SPD) |
Schriftführerin: | Rosa Domm (GRÜNE) |
Wie können die verschiedenen Fraktionen in der Bürgerschaft besser zusammen arbeiten?
Für die bessere Zusammen-Arbeit in der Bürgerschaft gibt es den Ältesten-Rat.
Im Ältesten-Rat sind:
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- Die Bürgerschafts-Präsidentin,
- die 4 Vize-Präsidentinnen und Präsidenten,
- erfahrene Abgeordnete aus allen Fraktionen.
Zum Beispiel: Die Vorsitzenden.
Aufgaben vom Ältesten-Rat

Der Ältesten-Rat wird von der Bürgerschafts-Präsidentin geleitet.
Sie lädt zu den Sitzungen ein.
Der Ältesten-Rat kümmert sich um die Tages-Ordnung für die Bürgerschafts-Sitzungen.
Er soll sich um eine gute Zusammen-Arbeit von allen Fraktionen bemühen.
Darum sind im Ältesten-Rat alle Fraktionen vertreten.

Der Ältesten-Rat berät die Bürgerschafts-Präsidentin bei Fragen wegen Personal.
Zur Unterstützung der Arbeit der Präsidentin sind ungefähr 100 Menschen angestellt.
Der Ältesten-Rat berät die Bürgerschafts-Präsidentin auch bei Fragen wegen Geld.
Der Ältesten-Rat trifft sich alleine ohne Gäste.
Bürgerschafts-Wahl: Warum wählen?

Seit 2015 wird die Bürgerschaft für 5 Jahre gewählt.
Die Bürgerschaft soll die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger vertreten.
Die Bürgerschaft wird von den Hamburgerinnen und Hamburgern ab 16 Jahren gewählt.
Mit der Wahl beteiligen sich die Hamburgerinnen und Hamburger an der Entscheidung:
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- Welche Parteien in die Bürgerschaft kommen,
- Wie viele Abgeordnete aus den verschiedene Parteien in die Bürgerschaft kommen,
- Wer die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger vertreten soll.

So können die Hamburgerinnen und Hamburger mit der Bürgerschafts-Wahl über die Politik in Hamburg mit entscheiden.
Die Bürgerschafts-Wahl ist eine wichtige Möglichkeit der Mit-Bestimmung.
Ein anderes Wort für Mit-Bestimmung ist Partizipation.
Die Bürgerschaft soll die Interessen aller Menschen in Hamburg vertreten.
Darum sollen möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger die Bürgerschaft wählen.
Wer darf wählen?

Über das Recht zum Wählen gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Wahl-Recht.
Wählen dürfen Hamburgerinnen und Hamburger ab 16 Jahren.

Sie müssen schon 3 Monate oder länger in Hamburg wohnen.
Oder sie müssen in Hamburg gemeldet sein.
Alle Wählerinnen und Wähler sind gleich wichtig!

Für alle gelten beim Wählen die gleichen Regeln.
Die Stimmen von allen Wählerinnen und Wählern sind gleich wichtig.
Selbst über die Wahl entscheiden!

Alle dürfen selbst entscheiden
- Wen sie wählen,
- Wie sie ihre Stimmen verteilen.

Alle dürfen ihre Entscheidung wegen der Wahl für sich behalten.
Die Wahl ist geheim.
Darum gibt es bei der Wahl Wahl-Kabinen.
Wahl-Kabinen sind wie kleine Räume.
In der Wahl-Kabine kann eine Person alleine in Ruhe wählen.
Wer kann gewählt werden?

Parteien können gewählt werden.
Gruppen mit gleichen Interessen können gewählt werden.
Für die Wahl kann man Vorschläge machen.
Alle, die wählen dürfen und älter als 18 Jahre sind, können für die Wahl vorgeschlagen werden.

Jede Gruppe und einzelne Personen brauchen 100 Unterschriften um auf die Liste von einem Wahl-Kreis zu kommen.
Jede Gruppe und einzelne Personen brauchen 1000 Unterschriften um auf die Wahl-Liste von ganz Hamburg zu kommen.

Diese Liste heißt Landes-Liste.
Die Unterschriften für die Vorschläge haben nichts mit der späteren Bürgerschafts-Wahl zu tun!

Die Vorschläge für die Wahl von Personen oder Gruppen bekommt die Wahl-Leitung.

Diese Sachen braucht die Wahl-Leitung von den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl:
- Name
- Wann die Person geboren ist
- Wo die Person geboren ist
- Adresse
- Beruf
- Die Person muss damit einverstanden sein auf der Wahl-Liste zu stehen.

Wer auf die Liste kommt, entscheidet der Wahl-Ausschuss.
Mehr Infos gibt es auf der Internet-Seite vom Wahl-Leiter.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.