Lexikon

A

Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls erhalten die Abgeordneten für ihr Mandat eine zu versteuernde Entschädigung Diät in Höhe von zur Zeit 4.281 Euro. Das Abgeordnetengesetz regelt neben den Entschädigungen auch weitere Leistungen an die Abgeordneten. Die Bürgerschaft entscheidet über die Erhöhung oder Nichterhöhung der Entgelte.

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