Bürgerschaft
Die Bürgerschaft - Landesparlament und Kommunalvertretung
Die Hamburgische Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane der Freien und Hansestadt Hamburg und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volk gewählt werden. Das bedeutet: In der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Da Hamburg ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune ist, fungiert die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur als Landesparlament, sondern sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich.