Fachausschüsse: Die fachliche Arbeit

Zusammensetzung

Die Bürgerschaft bestimmt mit der Einsetzung der Ausschüsse zugleich die Zahl der Ausschuss-Mitglieder. In den Ausschüssen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke in der Bürgerschaft vertreten. Jede Fraktion stellt mindestens ein Mitglied. Auch bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft wider. Die Arbeitsbereiche der Ausschüsse entsprechen dabei der Aufgabenverteilung der Behörden, was den Grundsatz der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit verdeutlicht.


Aufgaben

Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, setzt die Bürgerschaft ständige Ausschüsse ein. In diesen wird ein wesentlicher Teil der parlamentarischen Arbeit geleistet. Hier kommen die Expertinnen und Experten der Fraktionen zusammen. Sie bereiten vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Plenums fachlich und politisch vor.


Arbeitsweise

Überwiegend bekommen die Ausschüsse Anträge und Gesetzesvorlagen aus dem Plenum zur weiteren Beratung und Bearbeitung auf den Tisch. Aber sie können im Rahmen des Selbstbefassungsrechts auch bestimmte Themen selber aufgreifen. An den Sitzungen beteiligen sich die zuständigen Senats- und Behördenvertreterinnen und -vertreter. Der Debattenstil ist hier oft sachorientierter als im Plenum.


Zur Meinungsbildung der Ausschussmitglieder können die Ausschüsse sowohl Anhörungen von Sachverständigen sowie Interessenvertreterinnen und -vertretern, die oft zur Stellungnahme aufgefordert werden, als auch öffentliche Anhörungen organisieren. Bei den öffentlichen Anhörungen, deren Termine in der Tagesordnung der Ausschüsse veröffentlicht werden, hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, angehört zu werden.

Die Ausschüsse können zur Vorbereitung ihrer Arbeit Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen.

Das Ergebnis ihrer Beratungen fassen die Ausschüsse der Bürgerschaft in einem schriftlichen Bericht zusammen, der die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe für gefasste Empfehlungen wiedergeben soll. Ein besonders wichtiger Ausschuss ist der Eingabenausschuss, der die an die Bürgerschaft gerichteten Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich bearbeitet.


Alle Ausschüsse tagen - mit Ausnahme des Eingabenausschusses - in der Regel öffentlich. Besucher können ohne Anmeldung daran teilnehmen.