FAQ zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“

Was ist ein PUA?

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) ist ein wichtiges Kontrollinstrument der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Dabei handelt es sich um einen nichtständigen Ausschuss, der mit einem bestimmten, festgelegten Auftrag durch die Bürgerschaft eingesetzt wird.


Auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten hat die Bürgerschaft die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieses Quorum gilt (in Abweichung der eigentlich vorgesehenen ein Viertel der Abgeordneten) für die Dauer der 22. Wahlperiode zur Stärkung der Minderheitenrechte. Demnach müssen 25 der 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft einen Einsetzungsantrag einbringen, um einen Pflichtbeschluss der Bürgerschaft auszulösen.
Den Mitgliedern stehen im PUA besondere Befugnisse zu, die sie im Rahmen der ständigen Ausschüsse nicht haben. Einige Regeln des PUA orientieren sich an der Strafprozessordnung: Zeuginnen und Zeugen sind verpflichtet vor dem Gremium zu erscheinen, ihnen stehen Aussage– und Zeugenverweigerungsrechte nach der Strafprozessordnung zu. 


Wie setzt er sich zusammen?

Die Bürgerschaft beschließt die Zahl der Mitglieder des PUA. Diese müssen Abgeordnete der Bürgerschaft sein. Jede Fraktion und Gruppe muss mit mindestens einem Mitglied vertreten sein, die Zusammensetzung muss dem Stärkeverhältnis in der Bürgerschaft entsprechen. Der PUA besteht aus ordentlichen und der gleichen Zahl stellvertretender Mitglieder.


Welche Aufgaben hat der PUA und wie sieht seine Arbeit aus?

Der Ausschuss soll aktuelle Themen, Sachverhalte und Hintergründe eingehend untersuchen. Er ermittelt und recherchiert die Zusammenhänge im Rahmen seines Untersuchungsauftrags. Der PUA kann dabei wichtige Akten und Unterlagen prüfen und Sachverständige hören. Er kann Zwangsmittel einsetzen, wie z.B. die Vorladung und Befragung von Zeuginnen und Zeugen, die auch vereidigt werden können. Der PUA ist aber kein „Organ der Rechtspflege“, sondern ein Instrument der politischen Aufklärung und Kontrolle.


Wer bezahlt den PUA?

Die Kosten des Untersuchungsverfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg. Auf den Senat entfallen die Kosten für die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und die Sachmittel des Arbeitsstabes, auf die Bürgerschaft die weiteren Kosten.


Welche Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse hat es zuletzt gegeben und was haben die gekostet?

In den zurückliegenden zehn Jahren gab es drei PUA. Den zur Elbphilharmonie I (1.7.2010 bis 31.3.2011), er wurde wegen dem vorzeitigen Ende der Wahlperiode beendet. Den PUA zur Elbphilharmonie II (1.5.2011 bis 30.6.2014) und den PUA zu Yagmur (1.3.2014 bis 28.2.2015). Jetzt folgt der PUA Cum-Ex, der sich am 6.11.2020 konstituierte. 
Folgende Kosten ergaben sich aus den drei oben aufgeführten PUAs:


ThemaSachkostenPersonalkosten Summe   Sitzungen
Elbphilharmonie I

317.450,00 €    

   529.400,00 €

   846.850,00 € 

13
Elbphilharmonie II   
748.000,00 € 
2.776.500,00 €
3.524.500,00 €  
51
Yagmur267.800,00 €
   451.800,00 €

   719.600,00 €

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Sind die PUA Sitzungen öffentlich?

Die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Untersuchungsausschuss kann die Öffentlichkeit oder einzelne Personen für die gesamte Dauer der Sitzung oder für einzelne Abschnitte der Beweiserhebung ausschließen. Die Öffentlichkeit muss ausgeschlossen werden, wenn überragende Interessen der Allgemeinheit oder überwiegende Interessen eines einzelnen dies gebieten. Über den Ausschluss entscheidet der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Dürfen Bilder und Tonaufnahmen gemacht werden und können PUA Sitzungen im Live-Stream übertragen werden?

Generell gilt, dass während der laufenden Sitzungen Aufzeichnungen von Ton- oder Bild (Fernseh- und Fotoaufnahmen) nicht erlaubt sind. Bevor die Sitzungen beginnen, ist es möglich wie bei Gericht und bei öffentlichen Ausschüssen der Bürgerschaft sogenannte Auftaktbilder (Fernseh- und Fotoaufnahmen) zu machen. PUA Sitzungen werden nicht im Live-Stream übertragen.