Wahl des Medienrates: Vorschlagsfrist endet am 12. Juni

​​​​​​​Hamburgische Bürgerschaft wählt sieben Mitglieder für fünf Jahre

 

Gesellschaftlich relevante Gruppen, Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Hamburg können bis zum 12. Juni Kandidatinnen und Kandidaten für den Medienrat der gemeinsamen Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein benennen. Eine entsprechende Bekanntmachung erscheint am 17. Februar im Amtlichen Anzeiger.

Die Vorschläge für die Neuwahl des Medienrates sind einzureichen bei der

 

Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

Rathausmarkt 1

20095 Hamburg.

 

Jede Gruppe, Organisation oder Vereinigung je Bundesland darf nur jeweils mit einer Person im Medienrat vertreten sein. Außerdem muss in der Regel jeder Vorschlag eine Frau und einen Mann benennen.

Der Medienrat hat die Aufgabe, die Einhaltung des Staatsvertrages und der für die privaten Rundfunkveranstalter geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages zu überwachen. Seine 14 Mitglieder sollen als Sachverständige besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienpädagogik, Medienwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft oder sonstiger Medienbereiche nachweisen.

Sieben Mitglieder des Medienrates werden in Hamburg auf Grund von Wahlvorschlägen der Fraktionen durch die Bürgerschaft, sieben weitere vom Schleswig-Holsteinischen Landtag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit des amtierenden Medienrates endet am 11. September 2017. 

 

Kontakt: Sascha Balasko, Pressesprecher der Hamburgischen Bürgerschaft.
Rückfragen unter 0 40/4 28 31 –24 24.