Bürgerschaft wählt Ersten Bürgermeister am 15. April

Am kommenden Mittwoch, 15. April, steht die Wahl des Ersten Bürgermeisters auf der Tagesordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.  Der Ablauf der Plenarsitzung unterscheidet sich deutlich von anderen Sitzungen. 


• Die Plenarsitzung beginnt um 15 Uhr mit der Wahl des Ersten Bürgermeisters.

• Die Wahl ist geheim. Das heißt: Die 121 Abgeordneten werden einzeln namentlich aufgerufen. Sie gehen in die Wahlkabinen hinter der Bürgerschaftskanzlei-Bank und werfen Ihre Stimmzettel in die Urne. Für die Auszählung der Stimmen wird die Sitzung unterbrochen. Der Wahlgang dauert erfahrungsgemäß etwa 30 Minuten inklusive Auszählung. 

• Der Bürgermeister ist nach Art. 34 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt, wenn er die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Bürgerschaft erhält (also mindestens 61 von 121 Stimmen).

• Nach der Auszählung gibt die Präsidentin der Bürgerschaft das Wahlergebnis bekannt. Sie bittet den Ersten Bürgermeister vor die Präsidiumsbank in die Mitte der Bürgerschaft. Sie fragt ihn, ob er die Wahl annimmt. Unmittelbar danach wird der Bürgermeister vereidigt. Der Erste Bürgermeister spricht mit erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel: „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“

• Nach der Vereidigung wird die Sitzung unterbrochen. Dies wird voraussichtlich gegen 15.40 Uhr sein.

• Der Erste Bürgermeister beruft seine Senatorinnen und Senatoren. Er begibt sich mit seinen Senatsmitgliedern auf die Senatsseite des Rathauses. Der Bürgermeister händigt den Senatsmitgliedern dort die Berufungsschreiben aus. 

• Anschließend begeben sich der Erste Bürgermeister und die Senatsmitglieder wieder in die Bürgerschaft. 

• Die Bürgerschaft entscheidet (in geheimer Abstimmung und in Wahlkabinen) über den Antrag des Bürgermeisters auf gemeinsame Bestätigung des Senats. Über die Senatoren wird nicht einzeln, sondern en bloc abgestimmt. Die Bürgerschaft wählt übrigens nicht den Senat, sie bestätigt ihn mit einfacher Mehrheit (d.h. mehr Ja- als Nein-Stimmen).

• Für die Auszählung der Stimmen wird die Sitzung erneut unterbrochen.

• Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses werden die Senatsmitglieder einzeln und in alphabetischer Reihenfolge vereidigt. Dazu treten sie vor das Präsidium und sprechen zur Vereidigung die Beteuerungsformel nach. „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“

• Nach der Vereidigung wird die Sitzung erneut unterbrochen. Der Senat zieht sich zu seiner ersten (nicht öffentlichen!) Sitzung in die Ratsstube zurück, um die vorläufige Geschäftsverteilung zu beschließen. 

• Der Erste Bürgermeister und die neuen Senatsmitglieder kehren anschließend in die Bürgerschaft zurück und nehmen gemeinsam auf der Senatsbank Platz. Der Beschluss über die Geschäftsverteilung wird der Präsidentin der Bürgerschaft mitgeteilt und nach Wiedereröffnung der Sitzung verlesen.

• Die Sitzung wird mit der Aktuellen Stunde und den anderen Tagesordnungspunkten fortgesetzt.