Wahl des Medienrates: Vorschlagsfrist endet am 1. August 2022

Hamburgische Bürgerschaft wählt fünf Mitglieder für fünf Jahre


Gesellschaftlich relevante Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in Hamburg können bis zum 1. August diesen Jahres Kandidat:innen für den Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein benennen. Eine entsprechende Bekanntmachung ist am 29. April im Amtlichen Anzeiger erschienen.

Die Vorschläge für die Neuwahl des Medienrates sind einzureichen bei der

 

Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

Rathausmarkt 1

20095 Hamburg

praesidentin@bk.hamburg.de

 

Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen oder ihre Zusammenschlüsse dürfen je Bundesland nur jeweils mit einer Person im Medienrat vertreten sein. Bei den Vorschlägen sind weibliche, männliche und diverse Personen gleichermaßen zu berücksichtigen.


Der Medienrat hat die Aufgabe, die Einhaltung des Staatsvertrages und der für die privaten Rundfunkveranstalter geltenden Bestimmungen des Medienstaatsvertrages zu überwachen. Seine zehn Mitglieder sollen als sachkundige Personen besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienpädagogik, Medienwissenschaft, der Digitalwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft, der Digitalwirtschaft oder sonstiger Medien- und Digitalbereiche nachweisen.


Fünf Mitglieder des Medienrates sowie zwei Ersatzmitglieder werden in Hamburg auf Grund von Wahlvorschlägen der Fraktionen durch die Bürgerschaft und fünf Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder vom Schleswig-Holsteinischen Landtag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit des amtierenden Medienrates endet am 31. Oktober 2022.


Kontakt: Barbara Ketelhut, Pressesprecherin der Hamburgischen Bürgerschaft
Rückfragen unter Tel.:
0 40/4 28 31 – 24 24 oder per E-Mail: barbara.ketelhut@bk.hamburg.de