Amtszeit des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar endet

Präsidentin Veit überreicht dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar im Rathaus seine Entlassungsurkunde

 

Nach zwölf Jahren im Amt endet heute aufgrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Amtszeitbegrenzung seine Tätigkeit. Caspar wurde erstmals 2009 zum Hamburger Datenschutzbeauftragten ernannt. Er hat in seiner Amtszeit viel erreicht: Gerichtlich und außergerichtlich ging er gegen Datenschutzverstöße u.a. von Google Street View, Facebook, Whatsapp und H&M vor. Auch den Datenschutz bei Spracherkennungsprogrammen konnte er verbessern. Er gehörte außerdem zu den Initiatoren der Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union. Auch die angemessene finanzielle und personelle Ausstattung seiner Behörde hat Caspar immer wieder angemahnt und eingefordert.

 

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit: „Ich bedanke mich sehr herzlich bei Herrn Prof. Dr. Caspar für sein langjähriges Engagement für den Datenschutz. Seine Arbeit wurde nicht nur in Hamburg, sondern deutschlandweit geschätzt und weltweit wahrgenommen. Unabhängig, kämpferisch und mutig ist Caspar seiner Kontrolltätigkeit nachgegangen und hat auch Auseinandersetzungen mit Global Playern wie Google oder Facebook nicht gescheut. Dafür gebührt ihm hohe Anerkennung.“  

 

Hintergrund

Das Amt des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist seit 2016 in Art. 60a der Hamburgischen Verfassung geregelt. Alle sechs Jahre wird der Datenschutzbeauftragte von der Bürgerschaft gewählt, die Amtszeit ist auf maximal zwei Amtszeiten begrenzt. Die oder der neue Datenschutzbeauftragte soll in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 18. August 2021 gewählt werden.


Wahlvorschlagsberechtigt sind die Fraktionen. Bis zum 15. Juni 2021 hatten Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, ihr Interesse für das Amt anzumelden.


Kontakt: Barbara Ketelhut, Pressesprecherin der Hamburgischen Bürgerschaft
Rückfragen unter Tel.:
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