Hamburgs Verfassung wird 70 Jahre alt

Am 1. Juli 1952 trat die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in Kraft. Anlässlich ihres 70. Jahrestages fand ein Empfang im Rathaus statt, an dem Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit, Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Birgit Voßkühler teilnahmen. Unter den weiteren Gästen: Vertreter:innen aus der Politik, Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft. In ihren Reden würdigten die drei Spitzen der Verfassungsorgane die Bedeutung der Landesverfassung für die Hansestadt. Im Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion für junge Menschen, an der auch zwei Schüler:innen mitdebattierten.


Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit betonte in ihrer Rede, dass Demokratie nie „fertig“ sei. Sie unterliege immer den Entwicklungen in Gesellschaft und realem Verfassungsleben. Veit unterstrich zudem die gewichtige Rolle des Landesparlamentes: „Im Laufe ihrer 70-jährigen Geschichte hat die Bürgerschaft die Hamburgische Verfassung daher immer wieder – behutsam – angepasst, wie zum Beispiel beim Wahlrecht und dem Klimaschutz sowie der Stärkung der Bürgerbeteiligung. Die Verfassung bleibt für uns ein Kompass für unser gesellschaftliches und politisches Handeln in Hamburg und zeigt uns immer wieder den demokratischen Weg.“


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Der vollständige Verfassungstext ist hier abrufbar.