Bürgerschaft wählt Thomas Fuchs zum neuen Datenschutzbeauftragten

Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute Thomas Fuchs zum neuen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.


Bürgerschaftspräsidentin Veit gratulierte Thomas Fuchs am Rande der 30. Plenarsitzung und hob seine hohe Fachlichkeit hervor: „Für die Belange des Datenschutzes als unabhängige Instanz einzustehen und sich im Zweifel auch gegen die Global Player durchzusetzen, das erfordert Mut und Kampfgeist.“


Mit rund 96% der abgegebenen Stimmen (88 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) erhielt Thomas Fuchs breite, fraktionsübergreifende Zustimmung bei der Wahl.


Thomas Fuchs tritt sein Amt offiziell am 1.November an. Zuvor war er seit 2008 Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und folgt nun dem im Juni nach zwölf Jahren aus dem Amt geschiedenen Prof. Dr. Johannes Caspar nach.


Hintergrund

Das Amt des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seit 2016 Eingang in die Hamburgische Verfassung (Art. 60a) genommen. Seitdem wird alle sechs Jahre der Datenschutzbeauftragte von der Bürgerschaft gewählt, die Amtszeit ist auf maximal zwei Amtszeiten begrenzt.  Vorschlagsberechtigt für die Wahl des oder der Datenschutzbeauftragten sind die Fraktionen. Nach der Wahl durch die Bürgerschaft erfolgt die Ernennung durch die Präsidentin, damit beginnt die Amtszeit.

Fuchs studierte Jura, Philosophie und Europäisches Recht in Hamburg, Brüssel und Bremen. Nach dem zweiten Staatsexamen und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er in den Staatsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort arbeitete er unter anderem als persönlicher Referent des Wirtschaftssenators (1999 - 2001). Anschließend leitete er die Präsidialabteilung der Behörde für Wissenschaft und Forschung und verantwortete dort unter anderem die Gründung des Mediencampus Finkenau und der Hamburg Media School.