Hamburger Datenschutzbeauftragter Caspar verabschiedet

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bedankte sich bei Prof. Caspar und hob sein langjähriges Engagement für den Datenschutz hervor: „Seine Arbeit wurde nicht nur in Hamburg, sondern deutschlandweit geschätzt und weltweit wahrgenommen. Unabhängig, kämpferisch und mutig ist Caspar seiner Kontrolltätigkeit nachgegangen und hat auch Auseinandersetzungen mit Global Playern wie Google oder Facebook nicht gescheut. Dafür gebührt ihm hohe Anerkennung.“   

 

Nach zwölf Jahren im Amt endete heute aufgrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Amtszeitbegrenzung seine Tätigkeit. Caspar wurde erstmals 2009 zum Hamburger Datenschutzbeauftragten ernannt. Johannes Caspar hat in seiner Amtszeit viel erreicht: Gerichtlich und außergerichtlich ging er gegen Datenschutzverstöße u.a. von Google Street View, Facebook, Whatsapp und H&M vor. Auch den Datenschutz bei Spracherkennungsprogrammen konnte er verbessern. Er gehörte außerdem zu den Initiatoren der Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union.

 

Hintergrund

Das Amt des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist seit 2016 in Art. 60a der Hamburgischen Verfassung geregelt. Alle sechs Jahre wird der Datenschutzbeauftragte von der Bürgerschaft gewählt, die Amtszeit ist auf maximal zwei Amtszeiten begrenzt. Die oder der neue Datenschutzbeauftragte soll in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 18. August 2021 gewählt werden.

Wahlvorschlagsberechtigt sind die Fraktionen. Bis zum 15. Juni 2021 bestand die Möglichkeit, sein Interesse für das Amt anzumelden.