Die Geschichte der Hamburgischen Bürgerschaft

Vor mehr als 600 Jahren wurden die politischen Rechte der Bürgerschaft erstmals schriftlich festgelegt. Ein Rückblick auf die Geschichte des Hamburger Landesparlaments informiert Sie über die bewegenden Zeiten Hamburger Politik.


Erbgesessene Bürgerschaft

1410 wurden die politischen Rechte der Bürgerschaft erstmals schriftlich festgelegt. Im „Ersten Rezess“ musste der Rat (später Senat genannt) der Bürgerschaft gewisse Kontroll- und bei wichtigen Entscheidungen Mitbestimmungsrechte zugestehen. Die Bürgerschaft umfasste alle (männlichen volljährigen) Inhaber des Bürgerrechts. Dieses erhielt nur, wer mit seinem „Bürgereid“ Treue gelobte, bestimmte kostspielige Pflichten übernahm und ein Bürgergeld zahlen konnte.


Als wesentlicher Teil der Gesamtbürgerschaft kristallisierten sich im 15. Jahrhundert die erbgesessenen Bürger heraus, die Bürger mit Grundeigentum (Erbe), deren Konvente als „Erbgesessene Bürgerschaft“ bezeichnet werden. Mit der Reformation war in Hamburg eine politische Neuordnung verbunden. Im „Langen Rezess“ von 1529 wurde die Forderung, dass der Rat vor einem Ausschuss der Bürgerschaft über seine Entscheidungen Rechenschaft ablegen muss und die Bürgerschaft damit in allen Fragen des Stadtregimentes mitzuentscheiden hat, verfassungsmäßig festgelegt. Ergebnis einer unruhigen und auseinandersetzungsreichen Zeit in der Folge von Bürgerkämpfen und religiösen Auseinandersetzungen war der „Hauptrezess“ von 1712, der den Grundsatz der gemeinsamen Regierung durch Rat und Erbgesessene Bürgerschaft festschrieb, den Kreis der mitspracheberechtigten Bürger jedoch auf die in der Stadt ansässigen Grundeigentümer beschränkte, die über ein Grundstück mit mindestens 1000 (in der Stadt) bzw. 2000 Reichstalern (im Landgebiet) freien, d. h. hypothekarisch nicht belasteten Geldes verfügten.


Im Zuge der Revolution von 1848/49 wählten die Hamburger im Herbst 1848 eine verfassunggebende Versammlung, die Konstituante. Zehn Jahre dauerte der Kampf um eine neue Verfassung. Erst 1859 wurde die Bürgerschaft erstmals zu einem Teil in „allgemeinen Wahlen“ gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten wurde nun von den Bürgern und jeweils ein Viertel von den Grundeigentümern bzw. von Deputationen und Gerichten gewählt. Das neue Wahlrecht für knapp zehn Prozent der Bevölkerung fand Eingang in die Verfassung von 1860. Obwohl noch keine Demokratie, war damit das Prinzip der Erbgesessenheit zugunsten des Repräsentativprinzips aufgegeben.


Gewählte Bürgerschaft

Trotz verschiedener Verfassungs- und Wahlrechtsreformen, die den politischen Einfluss der nichtvermögenden Bevölkerungsschichten, insbesondere der Arbeiterschaft begrenzen sollten, wurde 1901 Otto Stolten als erster Sozialdemokrat in die Bürgerschaft gewählt, 1904 waren bereits 13 Abgeordnete Sozialdemokraten. Nach heftigen Krawallen und Demonstrationen verabschiedete die Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats 1906 ein neues, verschärftes Klassenwahlrecht („Wahlrechtsraub“), wonach den Wählern mit einem über 2500 Mark liegenden Jahreseinkommen doppelt so viele Sitze zustanden wie den Wählern, die diese Einkommensgrenze nicht erreichten.


Erst in der Folge der November-Revolution 1918 wurde das ungerechte Wahlsystem beseitigt. Am 16.3.1919 fanden die ersten allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Bürgerschaftswahlen für Männer und Frauen statt. Wahlsieger war die SPD mit 50,4 Prozent. Diese erste demokratisch gewählte Bürgerschaft arbeitete eine neue Verfassung aus, die 1921 in Kraft trat. Die Bürgerschaft ist seitdem alleiniger Gesetzgeber, der neben dem Budgetrecht die Wahl des Ersten Bürgermeisters und die Kontrolle des Senats obliegt.


Ende der zwanziger Jahre wurden die ersten Nationalsozialisten in die Bürgerschaft gewählt, die Wahl von 1931 brachte keine arbeitsfähige Mehrheit, bei der Neuwahl 1932 wurde die NSDAP stärkste Fraktion. Am 3. März traten die sozialdemokratischen Senatoren zurück, weil sie das von der Reichsregierung geforderte Verbot der SPD-Zeitung „Hamburger Echo“ nicht mittragen wollten. Am 5.3.1933 besetzten SA und SS das Rathaus, übernahmen Nationalsozialisten die Polizeigewalt. Am 8. März versammelte sich die gewählte Bürgerschaft zur Senatswahl. Die kommunistischen Abgeordneten waren zum Teil bereits verhaftet, blieben der Sitzung ansonsten fern. Der verdiente liberale Bürgermeister Carl Petersen hatte am 7. März sein Mandat niedergelegt, da er eine bürgerliche Koalition mit der NSDAP ablehnte. Der neue Senat bestand aus Vertretern der NSDAP, DNVP, DVP und der Deutschen Staatspartei. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hans Podeyn, legte ein Bekenntnis zur Demokratie ab und war überzeugt, „dass wir Sozialdemokraten auch die jetzt begonnene zweite Periode der Verfolgung und des Terrors überwinden werden“. Die Bürgerschaft wurde schrittweise entmachtet, die letzten Sitzungen im Mai und Juni 1933 glichen Appellen, debattiert wurde nicht mehr. Sechs Abgeordnete der SPD traten aus der Partei aus und bildeten eine unabhängige Gewerkschaftsgruppe, die bei der NSDAP hospitierte.


Am 14.10.1933 wurde die Bürgerschaft wie die anderen Landesparlamente aufgelöst und die Funktionen an die Regierung übertragen - das Ende der parlamentarischen Demokratie bis 1946. Über die Abgeordneten, die Opfer nationalsozialistischer und stalinistischer Verfolgung wurden, informiert eine Publikation der Bürgerschaft (Müller, 1995). Am Aufgang zum Sitzungssaal der Bürgerschaft erinnert eine Gedenktafel an die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft umgekommenen Bürgerschaftsabgeordneten. 2012 wurden vor dem Rathaus 20 Stolpersteine verlegt, die ebenfalls an Parlamentarier erinnern, die zwischen 1931 und 1945 Opfer totalitärer Verfolgung in Deutschland wurden.


Ernannte Bürgerschaft 1946

Nach der Kapitulation am 3.5.1945 setzte die britische Militärregierung zwei Bürgermeister (Rudolf Petersen, parteilos, und Adolph Schönfelder, SPD) ein und ernannte nach politischen und ständischen Kriterien im Februar 1946 eine Bürgerschaft mit 81 Mitgliedern, die Adolph Schönfelder zu ihrem Präsidenten wählte. Hauptaufgabe war die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Feuermaterialien. Die Militärregierung erließ 1946 ein Wahlgesetz nach britischem Vorbild (relatives Mehrheitswahlrecht), am 13.10.1946 wurde die Bürgerschaft erstmals wieder frei gewählt. Wahlsieger war die SPD (43,1 Prozent der Stimmen, 83 von 110 Sitzen), zum Präsidenten wurde Adolph Schönfelder, zum Bürgermeister Max Brauer gewählt.


Gewählte Bürgerschaft nach 1946

1949 erließ die Bürgerschaft ein neues, kombiniertes Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die SPD gewann mit 65 der 120 Sitze die absolute Mehrheit. Zur Bürgerschaftswahl 1953 schlossen sich die konservativ-liberalen Fraktionen unter Führung der CDU zum „Hamburg-Block“ zusammen und gewannen mit 62 Sitzen knapp. Mit dem Wahlgesetz von 1956 ging die Bürgerschaft zum reinen Verhältniswahlrecht mit Fünfprozentklausel über.


Die Bürgerschaftswahlen 1957, 1961, 1966, 1970 und 1978 ergaben jeweils absolute Mehrheiten für die SPD, die Wahl von 1974 eine relative Mehrheit der SPD. Von 1957 bis 66 und von 1970 bis 78 bildeten SPD und FDP eine Koalitionsregierung, 1978 scheiterte die FDP an der Fünfprozentklausel, die SPD regierte ab 1978 allein.


Bei der Bürgerschaftswahl im Juni 1982 wurde die CDU erstmals stärkste Fraktion, konnte aber keine regierungsfähige Mehrheit bilden, die Neuwahl im November 1982 brachte der SPD wieder die absolute Mehrheit. Auch bei der Wahl 1986 wurde die CDU stärkste Fraktion, konnte aber wieder keine Regierung bilden, bei der Neuwahl 1987 zog die FDP wieder in die Bürgerschaft ein und SPD und FDP bildeten einen Koalitionssenat. 1982 zogen erstmals Abgeordnete der Grünen/GAL bzw. der AL/Frauenfraktion in die Bürgerschaft ein.
Die Wahl von 1991 brachte eine absolute Mehrheit für die SPD. Diese Wahl wurde vom Hamburgischen Verfassungsgericht 1993 für ungültig erklärt, da die CDU ihre Kandidaten undemokratisch aufgestellt hatte. Die Neuwahl im September 1993 führte zu einer Kooperationsregierung von SPD und der erstmals angetretenen Statt-Partei gegen eine Opposition aus CDU und GAL, die FDP verfehlte die Fünf-Prozent-Hürde.


Bei der Wahl am 21.09.1997 scheiterte die Statt-Partei wie die FDP an der Fünfprozentklausel, die SPD bildete mit der GAL eine Koalition gegen die CDU-Opposition. Von der GAL-Fraktion spaltete sich im Mai 1999 wegen unterschiedlicher Positionen zum Krieg im Kosovo eine Gruppe von fünf Abgeordneten ab, die als oppositionelle parlamentarische Gruppe unter dem Namen „REGENBOGEN - für eine neue Linke“ in der Bürgerschaft arbeitete.


Mit der Bürgerschaftswahl am 23.09.2001 zog erneut die FDP (sechs Sitze) sowie erstmals die „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“ (25 Sitze) in die Bürgerschaft ein. Zusammen mit der CDU (33 Sitze) bildeten sie eine Koalition gegen die SPD (46 Sitze) und die GAL (elf Sitze). 


Am 12.12.2003 stellten die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der 17. Wahlperiode, nachdem der Bürgermeister die Koalition für beendet erklärt hatte. Dieser Antrag wurde in der Plenarsitzung am 30.12.2003 beschlossen. Am 18.12.2003 bildeten sechs Abgeordnete der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive die Ronald-Schill-Fraktion. Seit dem 22.01.2004 war ein Abgeordneter fraktionslos.


Am 29.02.2004 wurde eine neue Bürgerschaft gewählt, die sich aus den Fraktionen der CDU, SPD und GAL zusammensetzte. Auf ihrer konstituierenden Sitzung am 17.03.2004 wurde Berndt Röder zum neuen Bürgerschaftspräsidenten gewählt.


Am 24.02.2008 kam ein neues Wahlrecht zum Einsatz. Die Hamburgerinnen und Hamburger hatten nun einmal sechs Stimmen für die Bezirksversammlungswahl und weitere sechs Stimmen, um 121 Abgeordnete von Landes- und Wahlkreisliste zu wählen. Die Bürgerschaft der 19. Wahlperiode setzte sich aus CDU (56 Sitze), SPD (45 Sitze), GAL (zwölf Sitze) und der Fraktion Die Linke (acht Sitze) zusammen. In der konstituierenden Sitzung am 12.03.2008 wurde Berndt Röder als Bürgerschaftspräsident wiedergewählt. Seine Amtszeit endete am 20. Februar 2010. Am 24. Februar 2010 wählten die Abgeordneten in ihrer Sitzung Dr. Lutz Mohaupt zum Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft.


In der 20. Wahlperiode sind folgende fünf Fraktionen in der Bürgerschaft vertreten: SPD mit 62, CDU mit 28, Fraktion DIE GRÜNEN mit 14, die FDP mit 9 und DIE LINKE mit 8 Sitzen. In der Sitzung am 23. März 2011 haben die Abgeordneten Carola Veit (SPD-Fraktion) zur Präsidentin der Bürgerschaft gewählt. Seit März 2014 hat die CDU 27 Sitze, ein Abgeordneter ist fraktionslos. 


Seit 2015 wird die Bürgerschaft alle fünf Jahre gewählt. In der 21. Wahlperiode sind sechs Fraktionen vertreten: Die SPD mit 58 Sitzen, die CDU mit 20 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 15 Sitzen, DIE LINKE mit 11 Sitzen, FDP mit 9 Sitzen und AfD mit 8 Sitzen. Am Ende der Wahlperiode hatte die SPD 59 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 14 Sitze, DIE LINKE 10 Sitze, AfD 6 Sitze und drei Abgeordnete waren fraktionslos.


In der 22. Wahlperiode sind fünf Fraktionen vertreten, da die FDP mit 4,9 Prozent knapp den Wiedereinzug in die Bürgerschaft verpasst hat. Die SPD ist mit 53 Sitzen vertreten, Bündnis 90/Die Grünen mit 33 Sitzen, CDU mit 15 Sitzen, DIE LINKE mit elf Sitzen und AfD mit sieben Sitzen. Vier Abgeordnete sind fraktionslos.