28. September: Sitzung der Bürgerschaft

Der Sitzungstag der Hamburgischen Bürgerschaft beginnt mit der „Aktuellen Stunde“, zu der jede Fraktion ein Thema anmelden kann. Sie dauert 75 Minuten, Redezeiten des Senats verlängern sie. Die Reihenfolge der Anmeldungen rotiert unter den Fraktionen – an diesem Mittwoch beginnt die CDU-Fraktion.

Aktuelle Stunde (Auswahl):


In der vergangenen Woche wurde ein anonymer Brandbrief von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel bekannt. Darin soll – Presseberichten zufolge – unter anderem die sehr angespannte Personallage in der Haftanstalt kritisiert werden. Allein 18 der 212 Stellen im Vollzugsdienst seien nicht besetzt, darüber hinaus herrsche ein überdurchschnittlich hoher Krankenstand. Dadurch solle es beispielsweise zu Einschränkungen beim Werkstattbetrieb gekommen sein. Auch der Einsatz von Auszubildenden in den Stationen soll in dem Schreiben in der Kritik stehen. Mit der Folge: die JVA stehe „kurz vor dem Kollaps“. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben das Sicherheitsthema für die Aktuelle Stunde angekündigt. Titel: „Santa Fu und raus bist Du – eine Justizkrise jagt die nächste“ (CDU) und „Justizvollzug in Hamburg: Steffens Skandalserie findet kein Ende“ (FDP).


Im Anschluss wird das von den GRÜNEN angemeldete Thema „WindEnergy und WindEuropa: Hamburg macht weltweit Wind für die Energiewende“ diskutiert. Vom 27. bis 30. September findet in Hamburg die „WindEnergy“ statt. Auf dieser internationalen Fachmesse der Windbranche präsentieren mehr als 1.200 Aussteller ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen. Hamburg gilt gemeinhin als Europas Windenergiemetropole. Führende Unternehmen der regenerativen Energiewirtschaft sind in der Hansestadt angesiedelt und beschäftigen rund 25.000 Menschen, größtenteils im Bereich der Windenergiebranche. Parallel zu dieser Messe wird die internationale Fachkonferenz „WindEurope“ veranstaltet.

Aus der Tagesordnung


Zur Debatte angemeldete Anträge:

Die Fraktionen haben sieben Themen zur Debatte angemeldet. Hier finden Sie eine Auswahl:



Enquete-Kommission für Stärkung des Kinderschutzes

Der Tod des 13 Monate alten Kleinkindes Tayler, das sich zeitweise in behördlicher Obhut befand, und weitere Fälle in der Vergangenheit haben deutlich gemacht: bei Ämtern, Trägern und Einrichtungen seien eine Reihe von Defiziten bei der Einhaltung von Standards und Vorschriften vorhanden. Darüber hinaus bestehe unter anderem im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Anforderungen an Leitungsfunktionen ein Entwicklungsbedarf. So steht es im Antrag, der am Mittwoch von den Fraktionen der SPD, GRÜNEN, LINKEN und FDP eingebracht wird – mit dem Ziel: eine Enquete-Kommission zur Stärkung des Kinderschutzes einzusetzen. Der Titel lautet: „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe –  Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure“.


Was macht eine Enquete-Kommission? Um Entscheidungen über bedeutsame Sachverhalte vorzubereiten, hat die Bürgerschaft das Recht − und auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten die Pflicht − eine solche Kommission einzusetzen.  Das französische Wort „Enquete“ steht für „Untersuchung“. Hier beraten unabhängige Expertinnen und Experten gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen über Ursachen, Probleme und mögliche Lösungsstrategien. Die Enquete-Kommission legt der Bürgerschaft ihre Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.


Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in Artikel 27 der Hamburgischen Verfassung in Verbindung mit § 63 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.


Ein Arbeitsschwerpunkt der neu eingerichteten Kommission soll zum Beispiel auf der „Interaktion zwischen den verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gelegt“ werden. „Die Minderjährigen sind darauf angewiesen, dass die zu ihrem Schutz berufenen Institutionen ihr Kindeswohl als Kooperationsaufgabe proaktiv begreifen. Insbesondere Rückführungsprozesse in der Praxis und die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften und Regeln sollen überprüft werden. Zudem soll die Verzahnung an den Schnittstellen der Systeme untersucht sowie die Frage multiprofessioneller Teams und des Bedarfs spezieller Fachkenntnisse geklärt werden.“


Außerdem stehen im Vordergrund die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen und die Elternarbeit als auch die Übersichtlichkeit von Regelwerken in der Praxis“. Auch das Verhältnis zwischen den bezirklichen Jugendämtern und zur Sozialbehörde sollen untersucht werden.


Die CDU-Fraktion lehnt die Einsetzung der Kommission ab, da es aus ihrer Sicht bereits ein ausreichendes Regelwerk gebe. Es mangele also nicht an Wissen, sondern an „entschlossenem Handeln der politisch Verantwortlichen“.

 

Weitere Informationen: Parlamentsdatenbank (TOP 57 – Drs. 21/5948)



Ausschuss für Zusammenarbeit von Hamburg und Schleswig-Holstein

Es gibt eine Vielzahl von Themen, die für Hamburg und Schleswig-Holstein länderübergreifend von Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel die gemeinsam betriebenen Einrichtungen und Unternehmen wie etwa die AKN Eisenbahn AG, die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein oder die HSH Nordbank. Darüber hinaus soll es etwa auch eine Kooperation im Bereich des Jugend- und Frauenstrafvollzugs geben.


Um die Zusammenarbeit auch zukünftig auf sichere Beine zu stellen, haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Fachausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft und des Schleswig-Holsteinischen Landtages zusammen getagt.


Der Antrag der Fraktionen der SPD, GRÜNEN und der LINKEN, der am Mittwoch debattiert wird, geht einen erheblichen Schritt weiter und sieht nun die „Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein“ vor.


Auf diese Weise könne – so der Antrag – die „regelmäßige parlamentarische Kontrolle gemeinsamer Einrichtungen verbessert“ werden. Außerdem werde auf „Parlamentsebene ein Rahmen geschaffen, in dem Potenziale der weiteren Zusammenarbeit ausgelotet“ werden könnten. In Kiel hat der schleswig-holsteinische Landtag am vergangenen Freitag bereits mit breiter Mehrheit einen ähnlichen Antrag verabschiedet. Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW stimmten dafür.


Weitere Informationen: Parlamentsdatenbank (TOP 58 – Drs. 21/5949)



Terroranschlag vom 11. September 2001 – Schülerwettbewerb

2016 haben sich die Terroranschläge vom 15. September 2001 zum 15. Mal gejährt. In den USA kamen damals bei den koordinierten Flugzeugentführungen und islamistischen Selbstmordattentaten rund 3.000 Menschen ums Leben. „Maßgeblich beteiligt an der Planung und Durchführung der Anschläge“, so ein Antrag der AfD-Fraktion, „war eine Gruppe von radikal-islamistischen Muslimen aus Hamburg, allesamt Mitglieder der alQaida“. In der Drucksache schlägt die AfD-Fraktion unter anderem einen Schülerwettbewerb vor, um „das Gedenken, die Aufarbeitung und die Einbindung der Terroranschläge in den Kontext der schulischen und politischen Bildung“ einzubinden.


Weitere Informationen: Parlamentsdatenbank (TOP 54 – Drs. 21/5945)



Stadtteilschulen stärken!

Seit rund fünf Jahren ist das Hamburger System der weiterführenden Schulen reformiert: Es gibt die Gymnasien mit der Möglichkeit, das Abitur nach acht Jahren zu bestehen, und die sogenannten Stadtteilschulen, die sämtliche Abschlüsse anbieten, darunter auch die Fachhochschulreife, nach neun Jahren. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass in der Stadtteilschule alle Schülerinnen und Schüler unabhängig ihrer Leistungen gemeinsam gefördert werden. Die jüngere Entwicklung zeigt jedoch, dass signifikant weniger leistungsstark eingeschätzte Kinder nach der Grundschule auf die Stadtteilschule wechseln.


Vor den Sommerferien schrieben 51 von 58 Hamburger Stadtteilschulleiterinnen und -leitern einen offenen Brief, um auf soziale Ungerechtigkeiten innerhalb des sogenannten 2-Säulen-Modells hinzuweisen. Auf diesen Brief – so ein Antrag der Fraktion DIE LINKE – wurde bisher vom Schulsenator und der Hamburger Politik „aus unserer Sicht nicht angemessen reagiert“. „So müssen Schüler/-innen, deren Leistungen nach der Klasse 6 nicht für das Gymnasium ausreichen, auf die Stadtteilschule wechseln. Zudem übernehmen die Stadtteilschulen nahezu alleine die Umsetzung der Inklusion und leisten den größeren Anteil bei der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher.“


Die Linken fordern in ihrer Drucksache „Schulleiter/-innen ernst nehmen: Stadtteilschulen stärken! Auch Gymnasien zu inklusiv arbeitenden Schulen weiterentwickeln“ unter anderem Änderungen am Hamburger Schulgesetz und dass Gymnasien verstärkt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen und dafür vergleichbare Ressourcen wie die Stadtteilschulen erhalten sollten.


Weitere Informationen: Parlamentsdatenbank (TOP 55 – Drs. 21/5946)



Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzungen finden Sie in der Tagesordnung. Sie können die Sitzungen jeweils ab 15 Uhr im Live-Stream verfolgen.