Bürgerschaftliches Ersuchen zum „Radikalenbeschluss“ umgesetzt

Hinweis

In der Rathausdiele liegt seit dem 22. Juli das Kondolenzbuch für Uwe Seeler aus, deswegen wurde die Ausstellung schon vorzeitig abgebaut. 


In den 1970er-Jahren versuchten Bundes- und Landesregierungen mit dem „Radikalenbeschluss“ sogenannte „Verfassungsfeinde“ mit regelmäßigen Anfragen und aufwendigen Überprüfungsverfahren beim Verfassungsschutz vom Staatsdienst fernzuhalten. Auch in Hamburg war dies so.


Die Ausstellung „Abgelehnt. Der Radikalenbeschluss von 1972 in Hamburg“ zeigt die Praxis der Überprüfungsverfahren in der Hansestadt. Bis 1978 gab es in Hamburg etwa 100.000 Anfragen an den Verfassungsschutz, betroffen waren damals vor allem Lehrer:innen. Etwa 90 Personen wurden aus politischen Gründen nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt oder sogar entlassen.


Am 22. August 2018 hat die Bürgerschaft die Umsetzung des „Radikalenbeschlusses“ von 1972 ausdrücklich bedauert und den zu Unrecht Betroffenen Respekt ausgesprochen. Gleichzeitig ersuchte sie den Senat, die Berufsverbote und deren Folgen für die betroffenen Hamburger:innen wissenschaftlich aufzuarbeiten.


Teile der Ergebnisse sind vom 5. bis 27. Juli in der Ausstellung in der Diele des Hamburger Rathauses zu sehen. Realisiert wurde sie von der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und dem Personalamt des Senats.


Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bezeichnet in ihrem Vorwort zum Ausstellungskatalog dieses Kapitel der jüngeren Geschichte Hamburgs als unrühmlich. Im Namen der Bürgerschaft entschuldigte sich Veit für die Umsetzung des „Radikalenbeschlusses“. Den Betroffenen habe dies viel Leid gebracht, manchen gar den kompletten Lebensweg zerstört. Die Aufarbeitung dieses Kapitels unserer Hamburger Geschichte sei unerlässlich, die Ausstellung leiste, so Bürgerschaftspräsidentin Veit weiter, einen wichtigen Beitrag dazu, dies auch in die breite Öffentlichkeit zu tragen.