Regierungserklärung zu Corona mit Aussprache durch die Fraktionen – Die Bürgerschaft am Mittwoch

Am morgigen Mittwoch eröffnet Präsidentin Carola Veit die insgesamt zwölfte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft der 22. Wahlperiode. Die Übertragung der Sitzung erfolgt als Live-Stream (www.hamburgische-buergerschaft.de/buergerschaft-live).

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung hält der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher eine Regierungserklärung zum Thema „Corona-Pandemie in der kritischen Phase: Es kommt auf alle an“.


Gemäß Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Erste Bürgermeister bei „besonderen Anlässen“ das Recht, eine Erklärung abzugeben. Traditionell folgt darauf die Aussprache durch die Fraktionen, diesmal mit jeweils maximal 30 Minuten Redezeit. Die Reihenfolge: CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE und AfD. Die fraktionslose Abgeordnete Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) erhält fünf Minuten Redezeit.

Die Aktuelle Stunde wird vertagt.

 

Aus der Tagesordnung

 

Zur Debatte angemeldete Punkte (Auswahl):

 

Der gemeinsam von den Fraktionen der SPD und der GRÜNEN eingereichte Antrag „Ungleichbehandlung und Benachteiligung von homo- und bisexuellen Männern bei der Blutspende beenden“ (Drucksachen-Nummer 22/1791)  fordert den Senat u.a. auf,  sich gegen die Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender aufgrund ihrer sexuellen Identität einzusetzen. Bereits im Jahr 2015 habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das pauschale Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer für unzulässig erklärt. Beide Fraktionen mahnen in der als Kurzdebatte angelegten Aussprache an, dass weder die sexuelle Orientierung noch die Geschlechtsidentität ein Ausschlussgrund zum Blutspenden sein dürfe: „[D]as individuelle Risikoverhalten sollte der Maßstab dafür sein, wer Blut spenden darf.“ Ziel müsse es sein, eine „valide diskriminierungsfreie Blutspendepraxis zu ermöglichen“, die an dem bisherigen Sicherheitsniveau festhält, so der Antrag weiter.


Die „Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“ (Drucksachen-Nummer 22/1762) wurde von Abgeordneten der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE sowie der fraktionslosen FDP-Parlamentarierin beantragt. Gemäß Artikel 26 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Bürgerschaft auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten (25 Personen; Minderheitsantrag) die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.


Es wird u.a. die Frage gestellt, warum die Hamburger Finanzverwaltung im Jahr 2016 47 Millionen Euro vom Bankhaus M.M. Warburg & Co. nicht zurückgefordert habe und damit verjähren ließ. Die Einsetzung des PUA sei von einem „enorm öffentlichen Interesse“ für die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: „Nur durch Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in der Lage, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag gerecht zu werden, die Kontrolle der Regierung zu gewährleisten.“ Die AfD-Fraktion wird in der morgigen Sitzung einen Zusatzantrag einreichen, der den Untersuchungsauftrag des PUAs erweitern soll. Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen: „Welche Rolle spielten die Parteispenden, die von der Warburg-Bank oder aus dem Umfeld der Warburg-Bank von 2014 bis 2017 an die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Freie Demokratische Partei (FDP) beziehungsweise an Gliederungen dieser Parteien geflossen sind? Wurden Hamburger Politikern von der Warburg-Bank im Zusammenhang mit einer Verjährung von Steuerrückforderungen bewusst oder unbewusst Parteispenden in Aussicht gestellt?“

Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzung finden Sie in der Tagesordnung

 

Um für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Abgeordneten zu sorgen, findet die Bürgerschaftssitzung erneut im Großen Festsaal des Rathauses ohne Besucherinnen und Besucher statt. 

 

Sie können die Sitzung ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen.


Alle Debattenbeiträge finden Sie am Folgetag zum Anschauen und Herunterladen in unserer Mediathek.