Verabschiedung von Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel

Präsidentin Carola Veit und Erster Bürgermeister Dr. Peter Teschentscher haben den Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichtes Friedrich-Joachim Mehmel bei einem gemeinsamen Empfang im Rathaus aus seinem Amt verabschiedet. Nach rund vierjähriger Amtszeit tritt Mehmel in den Ruhestand. Er erhielt zudem die Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand als Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

 

Friedrich-Joachim Mehmel, geboren am 16. Januar 1953 in Hannover, war seit März 2016 Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts, dem er seit 2012 als Mitglied angehörte. Er trat im August 1981 als Richter beim Verwaltungsgericht in den hamburgischen Justizdienst ein. Im September 1996 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Seit Juli 2014 stand er als Präsident dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht vor. Mehmels Nachfolgerin an der Spitze des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist Birgit Voßkühler. Die Bürgerschaft wählte die Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts in der vergangenen Woche zur Präsidentin des höchsten Gerichts der Freien und Hansestadt.

 

Präsidentin Carola Veit: „Ich bin Friedrich-Joachim Mehmel außerordentlich dankbar für sein vierjähriges Wirken als Präsident des Verfassungsgerichts. Der Einsatz für den Rechtsstaat hat für Herrn Mehmel immer bedeutet, über den Tellerrand des Richterberufes weit hinauszublicken. Nicht allein die juristische Beendigung des Streites, sondern die Befriedung der Streitenden stand im Fokus seines Wirkens. Ein Gericht – zumal das Verfassungsgericht – ist nicht politisch und darf folglich auch nicht politisch entscheiden. Die hohe Akzeptanz aber, mit der die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre – nicht nur in Hamburg – aufgenommen wurde, ist beredter Beweis dafür, dass die wohl gewogene Verteidigung von Rechtsstaat, Demokratie und Verfassung mit Friedrich-Joachim Mehmel an der Spitze auf das Beste gelungen ist.“

 

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Friedrich-Joachim Mehmel hat als Verfassungsgerichtspräsident, als Richter und durch sein vielfältiges ehrenamtliches Wirken der Hamburger Justiz und dem Rechtsstaat einen großen Dienst erwiesen. Er hat sein Amt als Präsident mit großem Engagement, fachlicher Sorgfalt und der gebotenen Unabhängigkeit ausgefüllt. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zeigen klare und weitsichtige Linien, wie das Handeln von Senat und Bürgerschaft sowie die Durchführung von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden mit den Anforderungen unserer Verfassung in Einklang zu bringen sind. Ich danke Herrn Mehmel im Namen des Senats sehr herzlich für seine Arbeit und wünsche ihm weiterhin alles Gute.“

 

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Herr Mehmel hat die Justiz in Hamburg in den letzten 40 Jahren geprägt und stetig weiterentwickelt. Und das nicht nur in seiner Zeit als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, als Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Als Mitinitiator und Mitbegründer des Vereins Rechtsstandort Hamburg e.V. hat er maßgeblich dazu beigetragen, den Rechtsstandort Hamburg national und international sichtbar zu machen. Er hat zu jeder Zeit bestehende Strukturen hinterfragt, neue Ideen implementiert und Impulse gesetzt. Für all das danke ich ihm sehr.“

 

Neben der Präsidentin oder dem Präsidenten besteht das Hamburgische Verfassungsgericht aus acht weiteren Mitgliedern. Drei von ihnen müssen – neben der Präsidentin – hamburgische Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein. Zwei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen, also zum Beispiel Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sein. Für jedes Mitglied ist eine ständige Vertretung zu wählen. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine einmalige Wiederwahl zulässig.

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist kein „Präsenzgericht“, sondern tritt nur zusammen, wenn es angerufen wird. Es ist insbesondere zuständig für die in Art. 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

 

Letzteres war etwa im Mai 2019 der Fall, als es um die Entscheidung zum „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ ging. Damals entschied das Hamburgische Verfassungsgericht, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf, da es gegen das sogenannte Koppelungsverbot verstoße. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden unterschiedliche Regelungsgegenstände – Pflege und Reinigung in Krankenhäusern – miteinander verknüpft und zur Abstimmung gestellt, obwohl sie nicht notwendig inhaltlich zusammenhingen. In einem weiteren Urteil im März 2018 verkündete das Verfassungsgericht, dass der Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Sitzung der Bürgerschaft rechtmäßig war. Die Bürgerschaftspräsidentin habe mehrere Äußerungen des Abgeordneten insgesamt als gröbliche Verletzung der Ordnung des Hauses werten dürfen.