Preise für die besten Studierenden im Verfassungsrecht verliehen

Preisverleihung im Großen Festsaal: Aus Anlass des zweiten Abschlusses von „Hansemoot“, dem bundesweiten Wettbewerb für Studierende im Verfassungsrecht, hat die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit gemeinsam mit dem Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts Friedrich-Joachim Mehmel die Preisträgerinnen und Preisträger geehrt. Die Festrede hielt der ehemalige Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“ Prof. Dr. h.c. Robert Leicht.


Den ersten Platz in dem Planspiel für Verfassungsrecht ging an Studierende der Universität Bochum. Sie haben sich gegen 14 weitere Teams aus dem gesamten Bundesgebiet durchgesetzt. In der Aufgabe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ging es um den fiktiven Fall „Rausschmiss einer Abgeordneten aus dem Bundestag nach wüsten Beschimpfungen der Bundeskanzlerin“. 


„Die parlamentarische Demokratie musste schon immer auf neue gesellschaftliche Herausforderungen reagieren und muss es auch weiterhin. Dabei braucht sie Spielräume, um Neues auszuprobieren, aber eben auch Leitplanken“, sagte Präsidentin Veit, die zugleich Schirmherrin von „Hansemoot“ ist. „Im Idealfall treffen Parlamente und Regierungen wirksame und lebensnahe Entscheidungen, die aber nicht nur vor den Regierten, sondern auch vor den Leitplanken unseres Grundgesetzes und unserer Verfassungsgerichte bestehen müssen.“ Aufgabe des Parlaments sei es, die fundamentalen Spielregeln unseres Gemeinwesens unter Wahrung der Interessen der Einzelnen zu schaffen und weiterzuentwickeln. So seien etwa die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger immer wieder aufs Neue mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit abzuwägen. Politische Entscheidungen nachvollziehbar zu vermitteln, stelle die größte Herausforderung dar.


„Der Hansemoot ist eine gute Gelegenheit, Studierende mit dem Verfassungsrecht vertraut zu machen und eine neue Perspektive, nämlich als Parteivertreter oder Parteivertreterin, einzunehmen“, sagte Verfassungsgerichtspräsident Mehmel, Initiator des „Hansemoot“. Angesichts von 70 Jahren Grundgesetz oder der aktuellen Diskussionen um Populismus sei es wichtig, auch das Verfassungsrecht stärker zu verankern. „Was kann es Wichtigeres geben, als Studierende für das öffentliche Recht zu begeistern?“, so Mehmel. Sie würden später die Verteidigerinnen und Verteidiger von Verfassung und Grundrechten sein.


Prof. Dr. h.c. Leicht thematisierte in seinem Festvortrag „Die offene Gesellschaft und ihre (inneren) Feinde – Kann sich die demokratische Zivilisation wirksam verteidigen?“ unter anderem das Phänomen der anonymen Äußerungen in den sozialen Netzwerken. „Wer Zivilgesellschaft feiert, darf sich nicht vor der Zivilcourage drücken“, sagte Leicht. Wer öffentlich rede, habe zu seinen Äußerungen zu stehen und im Zweifel auch die Konsequenzen zu tragen. „Es ist Aufgabe der Institutionen für beides einzustehen: für den öffentlichen Diskurs und für die Sanktionierung von verletzenden und zerstörerischen Grenzüberschreitungen.“ 


Der „Hansemoot“ richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft bis zum sechsten Semester, die Interesse am Verfassungsrecht haben und die praktische Arbeit in diesem Rechtsgebiet außerhalb des Hörsaals und unter Realbedingungen kennenlernen möchten. In dem Planspiel schlüpfen die Studierenden in die Rollen der Parteivertreterinnen und -vertreter in einer fiktiven, aber aktuellen verfassungsrechtlichen Streitigkeit, in der sie schriftlich und mündlich ihre jeweilige Position verteidigen müssen. Der Wettbewerb wird vom Hamburgischen Verfassungsgericht in Zusammenarbeit mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg veranstaltet.

 

Foto (v.l.): Prof. Dr. h.c. Robert Leicht, Präsidentin Carola Veit und Friedrich-Joachim Mehmel, Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts.