16. Mai: Sitzung der Bürgerschaft

Die 77. Sitzung der Bürgerschaft in dieser Wahlperiode beginnt wie üblich mit der Aktuellen Stunde, für die vier Fraktionen jeweils ein Thema angemeldet haben. In der Regel werden die ersten beiden Anmeldungen debattiert. Die Aktuelle Stunde dauert 75 Minuten; Beiträge von Senatsmitgliedern verlängern sie. Jede und jeder Abgeordnete hat das Recht, für fünf bzw. drei Minuten das Wort zu ergreifen.



Aktuelle Stunde (Auswahl)


Die Fraktion DIE LINKE hat nach dem Rotationsprinzip diesmal das Recht der ersten Anmeldung. Sie befasst sich – im Vorfeld einer entsprechenden Demonstration – mit der Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Gefordert werden stärkere Maßnahmen gegen „Wohnungsnot und Mietenexplosion“. „Hamburgs Mieter_innen gehen auf die Straße – Senat muss Mietenmove am 2. Juni als Alarmsignal wahrnehmen“, lautet das Thema.


Mit einem Verkehrsthema beschäftigt sich im Anschluss die FDP-Fraktion. Anlass ist die Berichterstattung über den aktuellen Hamburger Straßenzustandsbericht, wonach jede zweite kleinere und Nebenstraße in den Bezirken marode sei. Der Zustand der Hauptverkehrsstraßen hätte sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert. Dennoch sei noch jede vierte sanierungsbedürftig. „Megastaus, marode Straßen und ein veraltetes Verkehrsleitsystem – Hamburg droht der Verkehrsinfarkt“, heißt es in der Anmeldung.


 
Die weiteren angemeldeten Themen der Aktuellen Stunde im Überblick 

  • Dieselfahrverbot – blinder Aktionismus schädigt Gewerbetreibende und führt zu Pseudo-Umweltschutz sowie Teilenteignungen von Fahrzeughaltern (angemeldet von der AfD-Fraktion).
  • Neue Datenschutzgrundverordnung für wirkungsvolleren Schutz der Bürgerinnen und Bürger – Hamburg hat seine Hausaufgaben gemacht und sorgt für eine geregelte Umsetzung (angemeldet von der SPD-Fraktion).



Aus der Tagesordnung


Zur Debatte angemeldete Punkte (Auswahl):


Die Bürgerschaft befasst sich in der ersten Debatte auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde für die Beschäftigten der Stadt Hamburg und der öffentlichen Unternehmen. Es gehe darum, den Mindestlohn so zu bemessen, dass man seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Hilfe bestreiten könne, heißt es im rot-grünen Antrag (Drucksachen-Nummer 21/12916). „Und Beschäftigte, die 45 Berufsjahre Vollzeit für einen Mindestlohn arbeiten, sollten im Rentenalter nicht auf öffentliche Hilfe angewiesen sein.“ Dies sei erst bei zwölf Euro der Fall. Die Hansestadt hatte schon im Jahr 2013 das Hamburgische Mindestlohngesetz für die Hamburger Unternehmen sowie für die Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen eingeführt. Diese Regelung ist mit dem Inkrafttreten des bundesweiten Mindestlohngesetzes aufgehoben worden, um eine Doppelregelung zu vermeiden. Seit 1. Januar 2017 gilt in Hamburg der bundesweit gültige Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde. Nun soll der Senat nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Grünen noch in dieser Legislaturperiode mit den Gewerkschaften Tarifverträge vereinbaren, die eine Erhöhung der Mindestentgeltgrenze vorsehen.


Die CDU-Fraktion fordert, dass sich Bürgerschaft und Senat gegen die Einführung der sogenannten Blauen Plakette aussprechen, die ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge bedeuten würde. Verkehrsbedingte Umweltbelastungen sollten „durch einen Mix aus technischen Innovationen, gezielten Anreizen und einer europaweiten Harmonisierung der Abgasregelungen“ verringert werden und nicht durch Verbote, lautet eine Forderung aus dem Antrag der Union (Drucksachen-Nummer 21/12911). In Hamburg wären rund 239.000 Halterinnen und Halter von Dieselfahrzeugen von entsprechenden „Einfahrverboten“ betroffen. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass sich Senator Frank Horch (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) bereits gegen die Einführung der „Blauen Plakette“ ausgesprochen hat und fordert den Senat auf, dies im Rahmen der Umweltministerkonferenz der Länder Anfang Juni zu wiederholen und darüber hinaus eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten (Kurzdebatte).

 

Die Grünen-Fraktion hat ein gesundheitspolitisches Thema zur Debatte angemeldet. Darin geht es um die „akademische Hebammenausbildung in Hamburg“. In dem rot-grünen Antrag wird der Senat aufgefordert, „schnellstmöglich einen Studiengang der Hebammenkunde mit berufsqualifizierendem Abschluss an einer staatlichen Hochschule in Hamburg einzurichten“ (Drucksachen-Nummer 21/12902). Hintergrund der Forderung sind unter anderem EU-rechtliche Vorgaben, nach denen ab dem Jahr 2020 die Fachhochschulreife oder das Abitur Voraussetzungen für die Hebammenausbildung sein werden. „Damit ist bildungspolitisch grundsätzlich eine Akademisierung verbunden“, welche fachlich geboten sei und zur Aufwertung des Berufsstandes beitrage, heißt es weiter. Die akademische Ausbildung werde somit zur langfristigen Nachwuchssicherung bei den Hebammen beitragen.

 

Die AfD-Fraktion bemängelt, dass das Gaststättenrecht bislang keine konkreten Bestimmungen für Betreiber von sogenannten Shisha-Bars vorsieht. „Notwendige Regelungen, zum Beispiel, wie viele Wasserpfeifen in einer Bar verwendet werden dürfen oder wie leistungsfähig die Belüftungsanlagen für den Gastraum sein müssen, sind gesetzlich noch nicht festgelegt“, heißt es in dem Antrag (Drucksachen-Nummer 21/12921). Meldungen über Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Bars häuften sich. Der Anteil von Kohlenmonoxid bei Wasserpfeifen sei laut Untersuchungen bis zu vier Mal höher als bei Zigaretten. Die AfD-Fraktion fordert den Senat auf, gesetzliche Richtlinien zu schaffen, die unter anderem die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten vorsehen sowie das Be- und Entlüften der Räumlichkeiten regeln (Kurzdebatte).



Alle weiteren Themen der Bürgerschaftssitzung finden Sie in der Tagesordnung. Sie können die Sitzung ab 13.30 Uhr im Live-Stream verfolgen. 


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