
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (kurz: PUA) ermittelt insbesondere zu möglichen Missständen in Behörden oder in der Regierung, wertet Akten aus und hört Zeug:innen an. Auch wenn der PUA nach den Spielregeln der Strafprozessordnung arbeitet, ist er kein justizielles, sondern ein politisches Instrument: Die Bürgerschaft kontrolliert damit den Senat.
PUA – was, wer und wie?
Der PUA ist eines der schärfsten Mittel, um den Senat zu kontrollieren – insbesondere für die Oppositionsfraktionen.
Der Ausschuss soll bestimmte Missstände in der Verwaltung oder der Regierungsarbeit und deren Hintergründe detailliert untersuchen. Gegenstand der Untersuchungen sind Sachverhalte, an deren Aufklärung auch die Öffentlichkeit interessiert ist. Ein PUA recherchiert und ermittelt, kann Akten und Unterlagen prüfen und Sachverständige anhören. Auch Zeug:innen kann der PUA einladen: Wie vor Gericht dürfen sie eine Aussage nur verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden.
Auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten hat die Bürgerschaft die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieses Quorum gilt (in Abweichung der eigentlich vorgesehenen ein Viertel der Abgeordneten) für die Dauer der 22. Wahlperiode zur Stärkung der Minderheitsrechte. Laut Gesetz müssen 25 der 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft einen Einsetzungsantrag einbringen, um einen Pflichtbeschluss der Bürgerschaft auszulösen.
Die Bürgerschaft beschließt, wie viele Abgeordnete Mitglied im PUA sein sollen. Jede Fraktion und Gruppe muss mit mindestens einem Mitglied vertreten sein, die Zusammensetzung muss die Stärke der Fraktionen in der Bürgerschaft widerspiegeln. Jedes Mitglied hat eine Vertretung.
Die Kosten des Untersuchungsverfahrens trägt die Stadt Hamburg. Der Senat bezahlt Mitarbeiter:innen und Sachmittel des Arbeitsstabs, für die restlichen Kosten kommt die Bürgerschaft auf.
In den letzten Jahren gab es drei abgeschlossene PUA. Der PUA „Elbphilharmonie I“ (01.07.2010 bis 31.03.2011) wurde wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode beendet. Der PUA „Elbphilharmonie II“ war vom 01.05.2011 bis 30.06.2014 eingesetzt, der PUA „Yagmur“ vom 01.03.2014 bis 28.02.2015.
Thema | Sachkosten | Personalkosten | Summe | Sitzungen |
Elbphilharmonie I | 317.450,00 € | 529.400,00 € | 846.850,00 € | 13 |
Elbphilharmonie II | 748.000,00 € | 2.776.500,00 € | 3.524.500,00 € | 51 |
Yagmur | 267.800,00 € | 451.800,00 € | 719.600,00 € | 19 |
Aktuell ermittelt der PUA „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ zu der Frage, „warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.
Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der PUA kann die Öffentlichkeit oder einzelne Personen für die gesamte Sitzung oder für einzelne Abschnitte ausschließen. Über den Ausschluss entscheidet der PUA in einer nicht öffentlichen Sitzung.