Jeden zweiten Mittwochnachmittag findet die Bürgerschaftssitzung statt. Dann kommen alle 123 gewählten Abgeordneten im Plenarsaal im Hamburger Rathaus zusammen, um über aktuelle Themen, Anträge und Anfragen zu debattieren, Gesetze zu verabschieden und die Politik der Stadt zu gestalten.
Die Abgeordneten gehören unterschiedlichen Parteien an, die im Parlament als Fraktionen ihre politischen Vorstellungen formulieren und vertreten. Hier werden die Themen der Stadt öffentlich und aus verschiedenen Blickrichtungen diskutiert und entschieden.
Die Bürgerschaft 2023 in Zahlen
20
Sitzungen
1219
Tagesordnungspunkte
5,5
Stunden pro Sitzung
Fragen und Antworten rund um die Bürgerschaft
Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden alle fünf Jahre gewählt, sie erhalten ihr Mandat entweder als Direktkandidat:in oder über die Liste einer Partei. In der Regel sind sie auch Mitglieder einer Partei. Mehrere Abgeordnete können eine Fraktion oder eine parlamentarische Gruppe bilden, um gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Die Bürgerschaft tagt alle zwei Wochen am Mittwochnachmittag im Plenarsaal. In den Hamburger Schulferien finden keine Sitzungen statt.
Die Hamburgische Bürgerschaft tagt im Rathaus. Diese Sitzungen werden Plenarsitzungen oder Plenum genannt. Für das Plenum mit allen 123 Abgeordneten gibt es einen eigenen Raum, den Plenarsaal.
Die Bürgerschaftssitzung beginnt in der Regel jeden zweiten Mittwoch um 13.30 Uhr. Die Sitzung startet normalerweise mit der Aktuellen Stunde, bei der aktuelle politische Ereignisse und Aufgaben diskutiert werden. Im Anschluss folgen in der Regel einige Wahlen sowie die Debatten zu Anträgen und Berichten. Jede Fraktion darf entsprechend ihrer Größe Debattenthemen für die Bürgerschaftssitzung anmelden. Nach der jeweiligen Debatte stimmen die Abgeordneten über das Thema und das weitere Verfahren ab. Es folgt ein Block von weiteren Abstimmungen, die nicht mehr im Plenum besprochen werden müssen. Sie wurden in den Ausschüssen und Gremien bereits thematisiert oder bei der ersten Lesung ausreichend debattiert. Im Anschluss – normalerweise in den Abendstunden – ist die Bürgerschaftssitzung beendet.
Die Hamburgische Bürgerschaft ist ein Teilzeitparlament. Das bedeutet, dass die Abgeordneten neben ihrer Tätigkeit als Politiker:in auch noch einen „ganz normalen“ Beruf haben können: Sie sind zum Beispiel Handwerker:innen, Anwält:innen, Lehrer:innen, Unternehmer:innen oder selbstständig. Um das Mandat als Abgeordnete:r, den Beruf und die Familie organisieren zu können, fangen die Sitzungen der Bürgerschaft erst um 13.30 Uhr an, auch Ausschüsse und andere Gremien treffen sich normalerweise erst am Nachmittag ab 14.00 Uhr. Ziel ist, dass den Abgeordneten an den Vormittagen noch Zeit für ihren anderen Beruf bleibt. Gleichzeitig haben Abgeordnete auch Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Deswegen wird die Sitzungszeit im Vorfeld festgelegt oder nach hinten begrenzt.
Das Plenum arbeitet nach einer zuvor festgelegten Tagesordnung. Jede Sitzung beginnt mit der „Aktuellen Stunde“. Die Fraktionen können aktuelle politische Themen auf die Tagesordnung setzen, die sie im Plenum debattieren wollen. Die übrigen Tagesordnungspunkte melden die Fraktionen und der Senat zwei Wochen vor der Sitzung an. Der Ältestenrat empfiehlt dann eine von den Fraktionen getroffene Auswahl als Debattenthemen. Insgesamt sind pro Sitzung neun Debatten angestrebt (§ 26 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
Geleitet wird die Sitzung von dem oder der Sitzungspräsident:in der Bürgerschaft, sie oder er führt durch die Tagesordnung und achtet darauf, dass die parlamentarischen Regeln eingehalten werden. Die Tagesordnung gibt die Reihenfolge der Themen der Aktuellen Stunde und der nachfolgenden Debatten für die Bürgerschaftssitzung vor. In den Debatten treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander und oft wird hitzig diskutiert. Die Präsidentin sorgt dafür, dass der Ton fair bleibt und niemand persönlich angegriffen wird. Unterstützt wird sie dabei von den Vizepräsident:innen. Mehr über die Aufgaben der Präsidentin und des Präsidiums finden Sie hier.
Rund um eine Bürgerschaftssitzung ist viel zu tun: Die Mitarbeitenden der Bürgerschaftskanzlei und der Rathausservice kümmern sich darum, dass die Abgeordneten sich auf die politische Arbeit konzentrieren können. Sie sorgen dafür, dass im Vorfeld die Tagesordnung erstellt wird, führen während der Sitzungen das Protokoll und sind Ansprechpersonen rund um die Organisation der Sitzungen. Außerdem gibt es Mitarbeitende bei den Fraktionen. Sie unterstützen die Abgeordneten bei ihrer parlamentarischen Arbeit, zum Beispiel bei der Erstellung von Anträgen, der Wahrnehmung von Terminen und der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Plenarsitzung beginnt in der Regel mit der „Aktuellen Stunde“. Hier können die Fraktionen aktuelle politische Themen auf die Tagesordnung setzen. Es dürfen immer vier Themen von verschiedenen Fraktionen in wechselnder Reihenfolge angemeldet werden.
Eine Debatte in der „Aktuellen Stunde“ kann über mehrere Runden gehen: Es beginnt die Fraktion, die das Thema angemeldet hat. Danach wird nach Stärke der Fraktionen gesprochen. In der ersten Runde haben alle Redner:innen fünf Minuten Redezeit, ab dem zweiten Durchgang stehen den Abgeordneten je drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Abgeordnete dürfen im Rahmen der Aktuellen Stunde auch mehrmals das Wort ergreifen. Auch der Senat kann sich zu Wort melden. Insgesamt dauert die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ergreift ein Senatsmitglied das Wort, kommt diese Redezeit dazu. Falls dies kurz vor oder nach dem Ablauf der Aktuellen Stunde erfolgen sollte, darf je eine Person aus jeder Fraktion im Anschluss nochmals das Wort ergreifen (§ 22 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
Damit mehr Themen in einer Sitzung behandelt werden können, gibt es Kurzdebatten. Fraktionen können statt einer Debatte zwei Themen als Kurzdebatten anmelden. In Kurzdebatten ist die Redezeit pro Person auf zwei Minuten begrenzt, in normalen Debatten beträgt sie fünf Minuten (Anlage 2 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
In der Sitzung hat jede Fraktion eine festgelegte Gesamtredezeit, die sie jeweils auf die angemeldeten Tagesordnungspunkte verteilen kann. Die Redezeit wird nach Stärke der Fraktionen festgelegt, die stärkste Fraktion erhält die meiste Redezeit.
Senator:innen können sich jederzeit zu Wort melden, für den Senat insgesamt ist grundsätzlich eine Redezeit von 35 Minuten vorgesehen (Anlage 2 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
In der Sitzung der Bürgerschaft wird über Anträge entschieden. Dafür schließen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammen und schreiben ihre politische Forderung auf. So können sie zum Beispiel den Senat auffordern, zu einem bestimmten Thema zu berichten, einen Vorschlag zur Lösung eines Problems zu prüfen oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Damit ein Antrag beschlossen wird, muss über die Hälfte der bei einer Bürgerschaftssitzung anwesenden Abgeordneten dem Antrag per Handzeichen zustimmen (§ 34 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
Die Bürgerschaftssitzungen sind öffentlich, Zuschauer:innen dürfen die Sitzungen besuchen. Die Gästebetreuung bietet ein umfangreiches Informationsprogramm für Einzelbesucher:innen sowie Besuchergruppen an. Dabei können interessierte Bürger:innen die Sitzungen vor Ort verfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier. Zudem können Interessierte die Bürgerschaftssitzungen digital im Livestream verfolgen.
Das Plenum wählt den oder die Erste:n Bürgermeister:in – und bestätigt die Regierung, den Hamburger Senat. Weitere wichtige Wahlen sind unter anderem die der Verfassungsrichter:innen, Mitglieder des Rechnungshofes, der Medienrat und die Beauftragten des Senats (zum Beispiel für Datenschutz und Informationsfreiheit, für Gleichstellung oder gegen Antisemitismus).