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Qualifizierte Mehrheit

Bei bestimmten Abstimmungen genügt nicht die einfache Mehrheit, sondern es muss ein größerer Teil als die Hälfte der anwesenden Abstimmungsberechtigten zustimmen, z.B. erfordern manche Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit. Eine solche Mehrheit wird als „qualifizierte Mehrheit“ bezeichnet.