Die oder der Präsident:in der Bürgerschaft ist die oder der höchste Repräsentant:in der Bürgerschaft. Sie bzw. er wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt es nach außen, führt dessen Geschäfte, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bürgerschaftskanzlei. Sie bzw. er wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Nach parlamentarischem Brauch hat die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für dieses Amt. Gemeinsam mit den Vizepräsident:innen sowie den Schriftführer:innen bildet die bzw. der Präsident:in das Präsidium.