Die Bürgerschaft hat nach der Verfassung das Recht und - wenn ein Viertel der Abgeordneten es fordert - die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Untersuchungsausschüsse sind die stärksten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft gegenüber dem Senat. Sie bieten dem Parlament die Möglichkeit, Tatsachenermittlungen in die eigenen Hände zu nehmen und dabei auch Zwangsmittel einzusetzen. Der Untersuchungsausschuss ist trotz der Möglichkeit, gerichtsähnlich Zeug:innen zu vernehmen, kein Organ der Rechtspflege, sondern ein Instrument der politischen Auseinandersetzung. Zuletzt wurde der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ in der 22. Wahlperiode eingesetzt. Er beschäftigte sich mit der Frage, „warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank und zum Nachteil der Hamburgerinnen und Hamburger kam“.