Verletzt ein Mitglied der Bürgerschaft während der Plenarsitzung die Ordnung des Hauses, kann die bzw. der Sitzungspräsident:in einen Ordnungsruf aussprechen. Dies ist zum Beispiel bei persönlichen Beleidigungen der Fall.
Verletzt ein Mitglied der Bürgerschaft während der Plenarsitzung die Ordnung des Hauses, kann die bzw. der Sitzungspräsident:in einen Ordnungsruf aussprechen. Dies ist zum Beispiel bei persönlichen Beleidigungen der Fall.