Bei Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Ob etwas mit einfacher, absoluter Mehrheit oder qualifizierter Mehrheit entschieden werden muss, ist in der Hamburgischen Verfassung und der Geschäftsordnung der Bürgerschaft festgelegt.