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Mandat

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag. Mandat bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. „Freies Mandat“ heißt, dass die Abgeordneten keinen Weisungen unterworfen sind. Die Grundsätze des freien Mandats bestimmen, dass die Abgeordneten in erster Linie Vertreter:innen des ganzen Volkes und nicht einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe sind.