Die erste Sitzung einer neugewählten Bürgerschaft muss innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stattfinden. Die Bürgerschaft konstituiert sich für die neue Wahlperiode.
Die erste Sitzung einer neugewählten Bürgerschaft muss innerhalb von vier Wochen nach der Wahl stattfinden. Die Bürgerschaft konstituiert sich für die neue Wahlperiode.