Die Mitglieder der Bürgerschaft sind berechtigt, zu öffentlichen Angelegenheiten Kleine Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen acht Tagen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Sie werden nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt und somit nicht beraten.