Die Indemnität sichert die Freiheit der Rede. Die Abgeordneten können sicher sein, dass sie für Reden, die sie im Plenum oder in einem Ausschuss gehalten haben, nicht gerichtlich oder dienstlich belangt werden. Das gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Für Beleidigungen während einer Bürgerschaftssitzung spricht die bzw. der Sitzungspräsident:in einen Ordnungsruf aus.