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Haushalt

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben plant und steuert die Stadt Hamburg den Einsatz finanzieller Mittel mithilfe des Haushalts. Dabei werden die Bedarfe in Einzelplänen für jede Behörde bzw. jedes Verfassungsorgan veranschlagt. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr. Seit einigen Jahren werden regelmäßig Haushaltspläne für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen (Doppelhaushalte).
Der Haushaltsplan enthält alle veranschlagten Erträge, Aufwendungen und eventuelle Verpflichtungsermächtigungen. Außerdem dient er zur kurz- und mittelfristigen Finanzplanung. Daneben enthält er eine Übersicht über die Planstellen und Stellen der Einzelpläne.