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Große Anfrage

Mindestens fünf Abgeordnete haben die Möglichkeit, zu wichtigen politischen Fragen Große Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen vier Wochen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht und auf die Tagesordnung gesetzt. Sie können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Gegenstand einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.