Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von mindestens sechs Bürgerschaftsmitgliedern. Auch Parteilose können sich einer Fraktion anschließen, mit deren Zielen sie einverstanden sind. Kleinere Vereinigungen werden als Gruppe bezeichnet. Abgeordnete, die sich in keiner Weise zusammenschließen, sind fraktionslos. Von der zahlenmäßigen Stärke der Fraktion hängt es ab, wie viele Sitze die Abgeordneten einer Fraktion zum Beispiel in einem Ausschuss erhalten.