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Entschädigung

Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit erhalten die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) in Höhe von zurzeit 4.582 Euro. Das Abgeordnetengesetz regelt neben den Entschädigungen auch weitere Leistungen für die Abgeordneten. Die Bürgerschaft entscheidet über Veränderungen der Höhe der Leistungen.