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Eingabe

Alle Bürger:innen haben das Recht, sich mit einer schriftlichen Eingabe mit Bitten, Gesuchen oder Beschwerden an die Bürgerschaft zu wenden. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft berät über die Anliegen. Die Petent:innen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Eingabe zur Kenntnis genommen, geprüft und beantwortet wird.