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Diäten

Zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls erhalten die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine zu versteuernde Entschädigung (Diät) in Höhe von zurzeit 4.582 Euro. Das Abgeordnetengesetz regelt neben den Entschädigungen auch weitere Leistungen an die Abgeordneten. Die Bürgerschaft entscheidet über Veränderungen der Höhe der Leistungen.