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Ausschussbericht

Über die Ergebnisse ihrer Beratungen erstatten die Ausschüsse der Bürgerschaft einen schriftlichen Bericht. Er wird in Form einer Drucksache vorgelegt. Jeder Ausschussbericht enthält eine Empfehlung an die Bürgerschaft. Dabei kann es sich um die Empfehlung handeln, einen bestimmten Beschluss zu fassen oder von einer Sache Kenntnis zu nehmen.