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Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, den Vizepräsident:innen und weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern. In der Regel sind dies die Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer:innen oder Abgeordnete mit herausgehobenen Funktionen. Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin bzw. den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und regelt vor allem den Ablauf der Parlamentsarbeit. Er legt beispielsweise den Termin- und Arbeitsplan des Parlaments fest.