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Absolute Mehrheit

Die Absolute Mehrheit bezeichnet eine Abstimmungsmehrheit mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Hamburgischen Bürgerschaft, also 61 Abgeordneten. Die Absolute Mehrheit ist zum Beispiel erforderlich bei der Wahl der oder des Ersten Bürgermeisterin bzw. Bürgermeisters.