In den Ausschüssen der Bürgerschaft findet ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit statt. Hier treffen sich die Fachsprecher:innen und Fachleute aus allen Fraktionen und besprechen Herausforderungen und Vorschläge zu den Themen des Ausschusses. Sie bereiten Kompromisse und Empfehlungen vor. Auf dieser Grundlage können die Entscheidungen im Plenum der Bürgerschaft getroffen werden.
Zusammenarbeit im Ausschuss
Zu Beginn der Wahlperiode beschließt die Bürgerschaft, wie viele Ausschüsse eingesetzt werden und wie viele Abgeordnete in jedem Ausschuss vertreten sind. Die Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke im Parlament in den Ausschüssen vertreten. Die fraktionslosen Abgeordneten haben das Recht, bei zwei Ausschüssen ihrer Wahl mitzuarbeiten. Hier haben sie zwar ein Rede- und Antragsrecht, dürfen aber nicht mit abstimmen (§ 54 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft).
In jedem Ausschuss gibt es einen Ausschussvorsitz. Die Vorsitze werden so vergeben, dass die stärkste Fraktion den meisten Ausschüssen vorsitzt und die anderen entsprechend ihrer Stärke weniger Ausschüssen vorsitzen. Die Vorsitzenden entwerfen die Tagesordnungen und moderieren die Sitzungen. Jede Partei benennt pro Ausschuss zudem „Obleute“, sie sind die Hauptansprechpersonen ihrer Fraktionsführung im Ausschuss.
Überweisung und Selbstbefassung
Gesetzesvorlagen oder Anträge werden oft in den Bürgerschaftssitzungen an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Damit eine Überweisung stattfinden kann, muss mehr als die Hälfte der anwesenden Abgeordneten bei der Bürgerschaftssitzung dem zustimmen (§ 34 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft). In den Ausschüssen diskutieren die Abgeordneten dann intensiv über die Themen und bereiten Empfehlungen für eine Entscheidung in der Bürgerschaft vor. Zusätzlich können Ausschüsse auch selbst Themen aufgreifen, die sie wichtig finden – das geschieht in einer sogenannten Selbstbefassung.
Zu den Ausschusssitzungen sind neben den Ausschussmitgliedern auch die zuständigen Senats- und Behördenvertreter:innen eingeladen. Ein Ausschuss kann zudem Sachverständige und Interessensvertretungen zu sogenannten Expert:innen-Anhörungen einladen und befragen. Außerdem gibt es „Öffentliche Anhörungen“, bei denen Bürger:innen sich direkt äußern können. Nach Abschluss der Beratungen wird das Ergebnis schriftlich in einem Bericht zusammengefasst.
Besuch einer Ausschussitzung
Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich, Bürger:innen können ohne Anmeldung teilnehmen. Eine der wenigen Ausnahme bildet zum Beispiel der Eingabenausschuss. Dieser beschäftigt sich oft mit sehr persönlichen Anliegen von Bürger:innen und tagt daher nicht öffentlich.
Parlamentarische Kontrolle
Neben den Fachausschüssen gibt es Unterausschüsse, in denen spezielle Themen für die Ausschüsse inhaltlich vorbereitet werden. Zum Beispiel zur gesonderten Thematik des Datenschutzes für den Justizausschuss, zur Erörterung des Parlamentsrechts für den Verfassungsausschuss oder zur Prüfung der Haushaltsrechnung für den Haushaltsausschuss. Außerdem kann die Bürgerschaft für bestimmte Angelegenheiten Sonderausschüsse einsetzen. Mit der Erledigung ihres Auftrags hören Sonderausschüsse auf zu bestehen (§ 52 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft). Im Jahr 2020 wurde zum Beispiel ein Sonderausschuss zur Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt.
Zudem gibt es drei Geheimschutzgremien: die Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz, das Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 2 Grundgesetz sowie den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. Anders als Fachausschüsse basieren diese Gremien nicht auf einer Einsetzung durch die Bürgerschaft, sondern auf gesetzlichen Vorgaben. Sie sind somit verpflichtend von Gesetzes wegen einzurichten und tagen überwiegend nicht öffentlich.