In der aktuellen 22. Legislaturperiode besteht die Bürgerschaft aus fünf Fraktionen. Die SPD, die GRÜNEN, die CDU, DIE LINKE und die AfD sind jeweils mit einer Fraktion im Landesparlament in Hamburg vertreten. Dazu kommen derzeit fünf fraktionslose Abgeordnete. Die Regierungsfraktionen bilden SPD und GRÜNE, die Opposition besteht aus CDU, der LINKEN und AfD.
Zusammensetzung und Aufgaben
Üblicherweise schließen sich Abgeordnete einer politischen Partei zu einer Fraktion zusammen. Sie haben gemeinsame politische Ziele. Mindestens sechs Abgeordnete müssen sich finden, um eine Fraktion zu bilden. Neben den Fraktionen gibt es auch fraktionslose Abgeordnete. Sie können sich mit drei bis fünf Abgeordneten auch zu einer parlamentarischen Gruppe zusammenschließen.
Die Abgeordneten bereiten in ihren Fraktionen die Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft inhaltlich vor. Sie formulieren Ideen, Vorschläge und Gesetzentwürfe, die sie politisch wichtig finden. Diese Anträge der Fraktionen werden in den Ausschüssen und Plenarsitzungen oft sehr leidenschaftlich diskutiert, bevor über sie abgestimmt wird. Vor den Abstimmungen können Änderungs- und Zusatzanträge eingereicht werden. So können Anträge, die sonst keine Mehrheit finden würden, mit Änderungen oder mit zusätzlichen Maßnahmen doch noch angenommen werden. Stimmt die Bürgerschaft Gesetzentwürfen zu, werden diese durch den Senat im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Fraktionsdisziplin
Die Fraktionen dienen der politischen Willensbildung im Parlament. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, Anträge und Beschlüsse für die Ausschussarbeit und die Plenarsitzungen vorzubereiten. Dazu bilden die Fraktionen Arbeitskreise, in denen die anstehenden Themen im Detail vorberaten werden und zu denen oft auch Sachverständige hinzugeladen werden. Die Ergebnisse der Arbeitskreisberatungen sind für die Willensbildung der Fraktionen oftmals von ausschlaggebender Bedeutung.
Durch Diskussionen und Abstimmungen wird die Linie festgelegt, mit der die Fraktion im Plenum und in den Ausschüssen auftritt. Bei Abstimmungen im Plenum oder in den Ausschüssen ist es dann üblich, dass die Abgeordneten Fraktionsdisziplin üben, das heißt, trotz eventuell abweichender Meinung die Haltung ihrer Fraktion mittragen. Der Fraktionsdisziplin beugen sich die Abgeordneten freiwillig. Denn es gilt das Freie Mandat. Das bedeutet, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden sind.
Gemeinsam organisieren Abgeordnete die Arbeit im Parlament
Das Fraktionsgesetz und die Geschäftsordnung regeln die Rechte und Pflichten der Fraktionen. Eine Fraktion hat im parlamentarischen Alltag mehr Rechte als einzelne Abgeordnete. Fraktionen können Positionen im Parlament besetzen oder Gesetzentwürfe einbringen. Je nach Größe einer Fraktion stehen ihr entsprechend viele Sitze in den Ausschüssen zu. So haben große Fraktionen mehr Einfluss auf die Entscheidungen im Parlament als kleine. Fraktionsmitarbeiter:innen unterstützen die Fraktionen bei der parlamentarischen Arbeit und bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen oder Publikationen.