Der Parlamentsbetrieb soll möglichst reibungslos funktionieren, dafür sorgt der Ältestenrat. Anders als der Name vermuten lässt, treffen im Ältestenrat nicht die „ältesten“ Mitglieder der Bürgerschaft regelmäßig aufeinander, sondern das Präsidium sowie erfahrene Vertreter:innen der Fraktionen (§ 6 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft). In der Regel sind dies die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen oder Abgeordnete mit herausgehobenen Funktionen.
Ablauf und Aufgaben: geschützter Ort zum Austausch
Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Er trifft sich in der Regel alle zwei Monate. Gibt es dazwischen Gesprächsbedarf, zum Beispiel rund um eine Plenarsitzung, dann muss er auf Wunsch der Präsidentin oder einer Fraktion spontan einberufen werden.
Die Mitglieder des Ältestenrates stimmen sich grundsätzlich darüber ab, wie die Abgeordneten im Parlament miteinander umgehen wollen. Zudem wird viel Organisatorisches besprochen, wie zum Beispiel Tagesordnungen, Sitzungsabläufe und große Projekte der Bürgerschaft. Die Präsidentin leitet den Ältestenrat. Er fasst keine Beschlüsse, sondern berät und unterstützt die Präsidentin. Da es hier um die Zusammenarbeit im Parlament geht, ist das Ziel der Beratungen im Ältestenrat, eine Verständigung oder einen Konsens zu erreichen. Die Abgeordneten vertreten im Ältestenrat die Interessen ihrer Fraktion.