Aktuell haben 123 Abgeordnete ein Mandat in der Hamburgischen Bürgerschaft inne, sie wurden bei der Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 gewählt. Alle fünf Jahre können Hamburger Bürger:innen ab 16 Jahren die Bürgerschaft wählen. In der Regel sind es 121 Abgeordnete, in dieser Wahlperiode beträgt die Anzahl abweichend 123, da es zwei Ausgleichsmandate gibt. Konkret setzt sich die Anzahl wie folgt zusammen (§ 2 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft):
- 50 Abgeordnete werden über die Landesliste und
- 71 Abgeordnete über die Wahlkreislisten gewählt,
- hinzu kommen in dieser Wahlperiode zwei Ausgleichsmandate (§ 5 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft).
In Hamburg gilt das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht.
Politik nach dem eigenen Gewissen
Laut Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge gebunden. Diese Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch das Freie Mandat, Immunität sowie den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung geschützt. Die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sind verpflichtet, ihr Amt nicht zu missbrauchen oder sich persönliche Vorteile zu verschaffen.
Freies Mandat
Die Abgeordneten sind – so steht es im Gesetz (Artikel 7 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg) – nur ihrem Gewissen unterworfen. Durch das Freie Mandat wird sichergestellt, dass die Volksvertreter:innen nach ihrem eigenen Gewissen handeln und entscheiden können. Eine Bindung der Abgeordneten an Entscheidungen ihrer Partei oder Fraktion gibt es nicht. Das Freie Mandat ermöglicht den Abgeordneten, bei ihrer politischen Aufgabe ein breites Spektrum von Meinungen und Interessen einzubeziehen. Der Kontakt zwischen Bürger:innen und den gewählten Personen ist Grundlage für diese Aufgabe.
Als direkt gewählte Vertretung der Hamburger:innen ist der persönliche Austausch für die Abgeordneten besonders wichtig. Dafür sind sie häufig in ihrem Wahlkreis unterwegs, treffen sich mit Interessensvertretungen, besuchen Veranstaltungen und bieten Sprechstunden in ihren Abgeordnetenbüros an. So begegnen ihnen viele Meinungen, Interessen und Lebenswelten, die sie für ihre politische Arbeit berücksichtigen.
Bei Anliegen oder Kritik gibt es Kontaktmöglichkeiten zu allen 123 Abgeordneten für den direkten Austausch in unserer Abgeordnetenübersicht, einem interaktiven Sitzplan und einer Wahlkreiskarte.
Verwurzelt in der Arbeitswelt
Die Hamburgische Bürgerschaft ist ein Teilzeitparlament. In Hamburg finden die Ausschuss- und Bürgerschaftssitzungen erst am Nachmittag statt, so können die Abgeordneten neben ihrer politischen Arbeit (Mandat) weiter einen Beruf in Teilzeit ausüben und die Tätigkeit mit der Familie oder den privaten Verpflichtungen vereinbaren. So sind sie in der ganz „normalen“ Arbeitswelt verwurzelt. Grundsätzlich kann jedes Mitglied neben dem Mandat einen Beruf ausüben. Unvereinbar ist dies nur bei bestimmten Ämtern im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg oder Anstellungen in Unternehmen mit einer Beteiligung Hamburgs.
Hamburg und Bremen sind die einzigen Teilzeitparlamente in Deutschland.