Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Parlament der Stadt Hamburg. Sie erlässt Gesetze, wählt den Ersten oder die Erste Bürgermeister:in und kontrolliert die Arbeit des Hamburger Senats, der Regierung. Hier wird diskutiert, gestritten und abgestimmt, wie Politik in Hamburg aussehen soll.
Bürgerschaft (Legislative), Senat (Exekutive) und Verfassungsgericht (Judikative) sind die drei Verfassungsorgane für Hamburg. Nur die Bürgerschaft wird direkt von den Bürger:innen gewählt und bildet so die politische Vielfalt der Stadt ab.
Hamburg ist eine Einheitsgemeinde: Staatliche und gemeindliche Tätigkeiten werden nicht getrennt. Die Bürgerschaft übernimmt daher als Landesparlament auch die Aufgaben der Kommunalvertretung. Hamburg wird deshalb auch als Stadtstaat bezeichnet.