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Hamburgische Bürgerschaft: über uns

Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Parlament der Stadt Hamburg. Sie erlässt Gesetze, wählt den Ersten oder die Erste Bürgermeister:in und kontrolliert die Arbeit des Hamburger Senats, der Regierung. Hier wird diskutiert, gestritten und abgestimmt, wie Politik in Hamburg aussehen soll.

Bürgerschaft (Legislative), Senat (Exekutive) und Verfassungsgericht (Judikative) sind die drei Verfassungsorgane für Hamburg. Nur die Bürgerschaft wird direkt von den Bürger:innen gewählt und bildet so die politische Vielfalt der Stadt ab.

Hamburg ist eine Einheitsgemeinde: Staatliche und gemeindliche Tätigkeiten werden nicht getrennt. Die Bürgerschaft übernimmt daher als Landesparlament auch die Aufgaben der Kommunalvertretung. Hamburg wird deshalb auch als Stadtstaat bezeichnet.

Film über die Hamburgische Bürgerschaft

Die Abgeordneten der ersten frei gewählten Bürgerschaft der Hansestadt Hamburg halten am 30. Oktober 1946 ihre erste Sitzung ab.

Bewegte Geschichte: die Hamburgische Bürgerschaft

Seit über 600 Jahren gibt es die Bürgerschaft in Hamburg. Sie prägte die Stadt und erlebte in ihrer Geschichte viele Veränderungen - oft in Auseinandersetzungen, manchmal in Zusammenarbeit mit den Regierenden.

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