Die Parlamentsdatenbank ist das Informationssystem der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie dokumentiert die öffentlich zugängliche Arbeit der Abgeordneten und des Parlaments und enthält alle Parlamentsmaterialien (Drucksachen, Plenar- und Ausschussprotokolle) und parlamentarischen Vorgänge seit 1997 und seit 2020 auch die Videos zu den Reden der Abgeordneten.
Sie können in der Datenbank direkt nach Ihrer individuellen Fragestellung recherchieren und sich die gefundenen Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf am Bildschirm aufrufen, ansehen, speichern und ausdrucken.
Wir suchen für Sie
In der Parlamentsdokumentation sind alle Dokumente und Beschlüsse von 1946 bis heute verfügbar, wir stellen Ihnen die Unterlagen digital zur Verfügung.
Wir sind persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar:
Infodienste
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 15:00 Uhr
Di: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 09:00 – 15:00 Uhr
Do: 09:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 14:00 Uhr
Während der Plenarsitzungen bis 18.00 Uhr.
Parlamentsmaterialien in Stichworten
Die Aktuelle Stunde findet als Punkt 1 der Tagesordnung statt. Vier Fraktionen können hierzu ein aktuelles Thema anmelden. Die Dauer der Aussprache soll am Sitzungstag 75 Minuten nicht überschreiten, wobei die Redezeit des Senats unberücksichtigt bleibt. Die einzelnen Reden der Abgeordneten dürfen nicht länger als fünf Minuten sein. Dies zwingt zu einem knappen Austausch der Argumente. Ist die Gesamtredezeit abgelaufen, werden bis dahin nicht aufgerufene Themen nicht mehr behandelt.
Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik vor allem durch Anträge einwirken. Anträge sind Initiativen von mindestens fünf Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Sie sind bei der Bürgerschaftspräsidentin schriftlich einzureichen und werden auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Anträge können mit oder ohne Aussprache im Plenum angenommen, abgelehnt, für erledigt erklärt oder an Ausschüsse überwiesen werden. Mit Anträgen können unter anderem Aufträge und Ersuchen an den Senat gerichtet werden. So kann dieser beispielsweise aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen.
Über die Ergebnisse ihrer Beratungen erstatten die Ausschüsse der Bürgerschaft schriftlich Bericht. Er wird in Form einer Drucksache vorgelegt. Jeder Ausschussbericht enthält eine Empfehlung an die Bürgerschaft. Dabei kann es sich um die Empfehlung handeln, einen bestimmten Beschluss zu fassen oder von einer Sache Kenntnis zu nehmen.
Alle Vorlagen für die Bürgerschaft werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Fraktionen, den Senat, die Presse sowie an weitere Stellen verteilt oder elektronisch übermittelt. Jede Drucksache erhält eine Nummer, welche sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt, zum Beispiel 22/1.
Gesetzentwürfe werden vom Senat, aus der Mitte der Bürgerschaft oder durch Volksbegehren eingebracht. Sie bedürfen einer zweimaligen Lesung in der Bürgerschaft. Zwischen der ersten und der zweiten Abstimmung müssen mindestens sechs Tage liegen. Mit Einverständnis des Senats kann die zweite Lesung zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Beide Lesungen dürfen am gleichen Tag stattfinden, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Widerspruch kann nur von mindestens einem Fünftel der anwesenden Abgeordneten erhoben werden.
Die Fraktionen haben die Möglichkeit, zu wichtigen politischen Themen Große Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen vier Wochen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Große Anfragen werden mit der Antwort des Senats auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Sie können beraten werden, und sie können an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Gegenstand einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft sind Drucksachen, die der Bürgerschaft entweder auf deren Verlangen oder auf Eigeninitiative des Senats vorgelegt werden. Dabei kann es sich um Berichte des Senats zu bestimmten Angelegenheiten handeln oder aber um Senatsanträge, beispielsweise zur Bewilligung von Haushaltsmitteln oder zum Beschluss von Gesetzen.
Von jeder Bürgerschaftssitzung wird anhand von digitalen Tonaufzeichnungen und zusätzlichen Aufzeichnungen der Protokollführung ein Wortprotokoll erstellt. Das Plenarprotokoll in seiner endgültigen Fassung erscheint nach Freigabe durch die Rednerinnen und Redner etwa zwei Monate nach der jeweiligen Sitzung und wird als Drucksache veröffentlicht und in die Parlamentsdatenbank gestellt.
Die Mitglieder der Bürgerschaft sind berechtigt, zu öffentlichen Angelegenheiten Kleine Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich bei der Bürgerschaftskanzlei eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen acht Tagen von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht. Sie werden nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt und somit nicht beraten.
Hierbei handelt es sich um Drucksachen, mit denen die Präsidentin die Mitglieder der Bürgerschaft über bestimmte Themen informiert. Inhalt einer „Unterrichtung der Präsidentin“ kann zum Beispiel der Bericht über eine Reise oder eine Veranstaltung sein, an der die Präsidentin als Repräsentantin der Bürgerschaft teilgenommen hat. So werden zum Beispiel die Ergebnisse der Aktion „Jugend im Parlament“ als Unterrichtung der Präsidentin veröffentlicht. Die Präsidentin kann die Bürgerschaft aber auch darüber unterrichten, dass Vertreter:innen in gewisse Gremien zu wählen sind. Unterrichtungen der Präsidentin werden auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt.